Staatsanwalt als Zeuge

■ Der Anklagevertreter im Brandstiftungsprozeß gegen Kind und Hildebrandt wurde als Zeuge vernommen / Wenig Erhellendes bei der Vernehmung

Im Brandstiftungsverfahren gegen Wolfgang Kind und Werner Hildebrandt wurde am Montag Staatsanwalt Hans-Jürgen Fätkenhäuer als Zeuge gehört. Die Anhörung des Anklagevertreters war auf dessen eigene Initiative zustandegekommen, weil er meinte, die Kammer wisse die Belastungszeugen gegen Kind und Hildebrandt, die der Anstiftung zur Brandstiftung beschuldigt werden, nicht zu würdigen. Das deutlichste Resultat der knapp dreistündigen Vernehmung des Staatsanwaltes, der bei den Ermittlungen im Antes-Komplex geglänzt hatte, war jedoch eine Verschärfung der Spannungen zwischen Kammer und Staatsanwaltschaft.

Vor sechs Wochen hatte Fätkenhäuer die Kammer und die Anwälte verblüfft, als er in einem vermeintlichen Schlußplädoyer zehn Jahre Haft für den Angeklagten Hildebrandt und einen Freispruch für Kind forderte, gleichzeitig jedoch über ein Dutzend Hilfsbeweisanträge vorlegte, um die Kammer, mit der er sich vorher auf ein Ende der Beweisaufnahme verständigt hatte, zu deren Fortsetzung und der Anhörung weiterer Zeugen zu zwingen.

Doch der Erkenntnisgewinn hielt sich in Grenzen. Fätkenhäuer selbst mußte einräumen, ein Protokoll über die Vernehmung eines mutmaßlichen Belastungszeugen, der seine Aussage bereits zurückgezogen und im Prozeß geschwiegen hatte, „mißverständlich“ formuliert zu haben. Der Vorsitzende Richter Bräutigam nannte es während der Anhörung Fätkenhäuers interessant, dessen Stil beim Abfasssen von Protokollen erläutert zu bekommen.

Noch schärfer wurde die Kontroverse um den „Kronzeugen“ Brühl, der als einziger von vielen Zeugen ihm direkt belastet hatte, als er vor Jahren zusammen mit Hildebrandt wegen eines Waffendeliktes auf der Anklagebank saß, und seine Aussage im laufenden Prozeß wiederholte. Fätkenhäuer selbst gab zu: „Ungewöhnlich“ sei es schon gewesen, wie Brühl sich ihm damals anvertraut habe, um Hildebrandt zu belasten.

Die Glaubwürdigkeit des Hauptbelastungszeugen dieses Verfahrens ist jedenfalls gestern nicht gewachsen.

wvb