Achtung ZDLer!

■ Klagedrohung von Reserve-Zivis führt zum Erfolg

Aachen (taz) - Das Kölner Bundesamt für Zivildienst (BAZ) verstößt gröblichst gegen die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom letzten Oktober, nach der der fünfmonatige nachträgliche Zivildienst für verweigernde Reservisten wegen seiner Dauer verfassungswidrig ist. Inzwischen sind zwei Fälle bekannt geworden, in denen es den Zivildienstleistenden unter Einschaltung eines Rechtsanwalts und einer Klagedrohung gelungen ist, ihre sofortige Entlassung beim BAZ durchzusetzen. Die bisherige Praxis sieht ansonsten eine Entlassung nach vier Monaten vor; eine Praxis, die selbst bei einigem Wohlwollen nicht als die vom Verfassungsgericht geforderte „deutliche Verkürzung“ und „spürbare Entlastung“ der früheren Soldaten gewertet werden kann. In einem anderen Fall wandte sich ein Ex-Reservist auf dem üblichen Dienstweg an das Amt und bat um die Beendigung seiner Dienstzeit. Er wurde aber vom Bundesamt abgeschmettert.

Die Bremer KDV-Zentralstelle rät nun den etwa 500 Betroffenen, umgehend ihre Entlassung mit der Androhung einer Klage zu erzwingen. Seit 1983, als der sogenannte „Zweitdienst“ eingeführt wurde, sind insgesamt mehr als tausend Zivildienst-Arbeitsjahre auf diese Weise gesetzeswidrig eingefordert worden. Der Bundesbeauftragte für Zivildienst, Peter Hintze, stellt sich weiter schützend vor das Amt. Er behauptet, „ungefähr jeder zweite“ wolle gar nicht früher gehen, sondern brav fünf Monate zwangsarbeiten.

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