Anwalt fragt nach WAA-Wirtschaftlichkeit

Berlin(taz) - Der Anwalt der BI gegen die WAA Wackersdorf, Baumann, hat auf die rechtlichen Konsequenzen der Kostenexplosion bei der Plutonium-Fabrik hingewiesen. Das geltende Atomgesetz verpflichte die Betreiber nur zur Wiederaufarbeitung abgebrannter Brennelemente solange die Anlage wirtschaftlich vertretbar sei, erklärte er. Dies sei aber nicht im mindesten zu erwarten. Deshalb müsse neben den „unlösbaren Sicherheitsproblemen“ der WAA künftig der Frage der Wirtschaftlichkeit politisch mehr Gewicht beigemessen werden.

Baumann schätzt die Gesamtkosten der Anlage inzwischen auf 14,3 Milliarden Mark. Als Basis seiner Schätzung nennt er den sogenannten „Generalunternehmervertrag“ zwischen der Deutschen Gesellschaft für Wiederaufarbeitung von Kernbrennstoffen (DWK) und dem Errichtungskonsortium. Für die DWK stand der Pegel zur Jahresmitte bei „nunmehr 7,7 Milliarden“. Das sind schlappe 300 Millionen mehr als vor einem Jahr. Daß die Kostensäule bis zur vorgesehenen Inbetriebnahme der WAA 1996 weiter steigen wird, bestreitet auch DWK-Sprecher Peter Schmidt nicht. Eine Prognose sei jedoch unter anderem wegen der nicht bekannten Veränderungen der Lohn- und Materialkosten nicht möglich.

gero