Klage gegen Brokdorf-Auflagen

Die Betreiberin des AKW Brokdorf kündigt Klage gegen Kieler Regierung an / Erteilte Auflagen sollen gerichtlich außer Kraft gesetzt werden 7 AKW-GegnerInnen werfen Jansen Inkonsequenz vor  ■  Aus Kiel Jürgen Oetting

Die Betreiberfirma des AKW Brokdorf, die Preußen Elektra AG (Preag), will gegen die schleswig-holsteinische SPD -Regierung vor Gericht ziehen. Vor dem Oberverwaltungsgericht in Lüneburg soll festgestellt werden, ob zwei vom Kieler Energieministerium neuformulierte Sicherheitsauflagen zum Betrieb des AKWs zulässig sind. Das kündigte ein Vorstandssprecher der Preag am Freitag im NDR -Regionalfersehen an.

Der Streit dreht sich um die vom Kieler Energieministerium geforderte Reparaturanlage für die Zentrierstifte im Reaktorkern und um das Verbot der Verwendung von wiederaufbereiteten MOW-Brennelementen im AKW Brokdorf. Beim letzten Brennelementewechsel im Spätsommer war sowohl der Bruch als auch die Beschädigung weiterer Zentrierstifte festgestellt worden. Daraufhin hatte sich Energieminister Jansen geweigert, das AKW wieder in Betrieb zu nehmen. Erst nach einer Weisung durch Bundesreaktorminister Klaus Töpfer (CDU) hatte die Kieler Regierung die Genehmigung zur Wiederinbetriebnahme erteilt, aber gleichzeitig die jetzt strittigen Auflagen verfügt. Günther Jansen zeigte sich über die angekündigten juristischen Schritte der Preag verwundert. Er kündigte an, einen Rechtsstreit bis zur letzten Instanz führen zu wollen.

Mitglieder schleswig-holsteinischer Anti-AKW-Initiativen haben Jansen inzwischen ein inkonsequentes Verhalten im Zusammenhang mit den defekten Zentrierstiften vorgeworfen. Es hätte keiner neuen Auflage bedurft, weil die Preag bereits vorhandene Auflagen der zweiten Teilbetriebsgenehmigung mißachtet habe.

In der zweiten Teilbetriebsgenehmigung, die am 3.Oktober 1986 von der Energieministerin Gräfin Brockdorff (CDU) erteilt worden war, heißt es: „Spätestens zwei Monate vor dem 1.Brennelementewechsel ist mir ein Konzept vorzulegen, aus dem hervorgeht, wie in Zukunft für die Kernbauteile, Steuerelemente, Neutronenquellen und die Kerninstrumentierung die Notwendigkeit eines Austausches rechtzeitig festgestellt werden kann.“ Diese Bestimmung gelte auch für die Zentrierstifte, sei aber von Jansen weder gegenüber der Preag noch dem Bundesumweltministerium ins Feld geführt worden.