Teure Aufenthaltserlaubnis

■ Türkin im Frauenhaus kann Paßgebühren nicht bezahlen

Hoffentlich umsonst wurde gestern eine Presseerklärung des 1.Berliner Frauenhauses verbreitet, in der die Odyssee einer türkischen Frauenhausbewohnerin durch die Berliner Behörden angeprangert wird. Der Frau wurde der Erklärung zufolge von der Ausländerbehörde die Verlängerung ihrer Aufenthaltserlaubnis verweigert, weil ihr Paß in Kürze abläuft.

Ein neuer Paß für die Frau und ihre fünf Kinder kostet beim türkischen Konsulat aber stolze 800 Mark an Gebühren, die die Sozialhilfeempfängerin natürlich nicht vom schmalen Regelsatz bezahlen kann. Bei ihrem Neuköllner Sozialamt, so heißt es weiter, habe man sich aber geweigert, die Zahlung der Gebühren zu übernehmen. Die Neuköllner Frauenbeauftragte habe die Türkin mangels Entscheidungsbefugnis lediglich an die Ausländerbeauftragte des Senats verwiesen, und diese wiederum habe der Frau geraten, sich doch zwecks Unterstützung an kirchliche Organisationen zu wenden.

Die Ausländerbeauftragte John wußte auf taz-Nachfrage nichts von einer solchen Aussage. Sie sicherte jedoch zu, bei Bedarf mit den beteiligten deutschen und türkischen Stellen zu sprechen. Der Neuköllner Sozialstadtrat Mey kannte den Vorgang ebenfalls nicht. „Spontan“ und „aus menschlicher Perspektive“, so Mey zur taz, sehe er „generell kein Problem, entsprechende Mittel zur Verfügung zu stellen“. Die taz wird berichten.

tr