Kreisrat auch ohne Eid

Karlsruhe (ap) - Das Bundesverfassungsgericht hat den Landkreis Fürstenfeldbruck verpflichtet, einem Mitglied der Grün-Alternativen Liste, das den vorgeschriebenen Eid nicht leisten will, die Ausübung seines Mandats als Kreisrat zu ermöglichen. Die Ausübung eines Kommunalmandats dürfe nicht aus Gründen verweigert werden, die mit dem Grundrecht der Glaubens- und Gewissensfreiheit unvereinbar sind. (Az.: BVerfG 2 BvR 745 / 88)