: Kein neues Ausländerrecht?
Diskussion um Novellierung ist festgefahren / Innenministerium will Bund-Länder-Kommission einrichten / Die FDP hält sich zurück und setzt auf Arbeit hinter den Kulissen ■ Aus Bonn Oliver Tolmein
Daß es noch in dieser Legislaturperiode zu einer Novellierung des Ausländerrechts kommt, ist mittlerweile so gut wie ausgeschlossen. Nachdem sich die Staatssekretäre aus dem Justiz- und dem Innenministerium nicht einmal auf eine gemeinsame Arbeitsgrundlage einigen konnten, sondern nur ihren Dissens in zentralen Fragen niederschrieben, ist jetzt aus dem Zimmermann-Ministerium erneut der Vorschlag gemacht worden, eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe einzurichten. In der FDP-Bundestagsfraktion stößt diese Idee allerdings auf wenig Gegenliebe: Wenn so eine Kommission die Arbeit aufnehme, heiße das nur, daß auch in dieser Legislaturperiode die dringend notwendige Novellierung des 23 Jahre alten Gesetzes nicht mehr stattfinden könne, heißt es. Die FDP -ParlamentarierInnen setzen ohne besondere Hoffnungen lieber auf Bemühungen hinter den Kulissen: „Wenn sich die Regierung nicht einigen kann, müssen eben die Politiker weiterkommen.“ Eine Bund-Länder-Kommission bedeutete vor allem deswegen eine erhebliche Verzögerung des Verfahrens, weil an ihr auch die von der SPD regierten Bundesländer beteiligt werden würden - und damit das Konfliktpotential noch größer würde als ohnehin. SPD-Politiker haben inzwischen den Verdacht geäußert, daß die Kommission vor allem den Zweck habe, die unüberbrückbaren Gegensätze innerhalb der Koalition durch den Streit mit der Opposition zu vertuschen. Aus Kreisen der scharf gegen die Zimmermannschen Vorstellungen zur Ausländerpolitik opponierenden CDA heißt es angesichts dieser dauerhaften Stagnation, daß keine Reform besser sei, als eine, die die Situation der AusländerInnen hier verschlechtere. Der Bund-Länder-Kommission wird hier aber eine, wenn auch kleine Chance eingeräumt, die verfahrene Situation zwischen den Koalitionsparteien aufzubrechen.
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