Verfassungsklage gegen Bayer-Urteil

Die „Coordination gegen Bayer-Gefahren“ wehrt sich gegen ein Urteil des Kölner Oberlandesgerichts, das die Meinungs- und Pressefreiheit drastisch einschränke / „Mißachtung der höchstrichterlichen Rechtsprechung“  ■  Aus Köln Irene Meichsner

Die „Coordination gegen Bayer-Gefahren“ zieht vor das Verfassungsgericht - gegen das Urteil, das am 20. September vom Kölner Oberlandesgericht zu ihren Lasten und zugunsten des Chemie-konzerns Bayer gefällt wurde. Das wurde gestern bei einer Pressekonferenz in Bonn bekanntgegeben, zu der auch Jutta Ditfurth für die Grünen und Robert Jungk erschienen waren. Durch die Verurteilung zu Unterlassung und Widerruf von zwei Passagen eines Flugblatts aus dem Jahre 1987 sehen die Bayer-Kritiker die Meinungs- und Pressefreiheit „drastisch eingeengt“. In dem Flugblatt hatten sie Bayer unter anderem vorgeworfen, „in seiner grenzenlosen Sucht nach Gewinnen und Profiten demokratische Prinzipien, Menschenrechte und politische Fairness“ zu verletzen. Mißliebige Kritiker würden „bespitzelt und unter Druck gesetzt“, willfährige Politiker „unterstützt und finanziert“.

Jutta Ditfurth fand das umstrittene Flugblatt geradezu „harmlos“ - angesichts des Sündenregisters, das Bayer vorzuweisen hat: „Ein Konzern mit solcher Vergangenheit hat kein Recht, gegen seine Kritiker auch nur den Kugelschreiber zu heben.“

Die Verfassungsbeschwerde geht auch Journalisten und Publizisten an. Eine Rechtsgüterabwägung im Hinblick auf Meinungs- und Pressefreiheit sei - so Anwalt Dieter Kublitz

-in dem OLG-Urteil allenfalls sehr „unzureichend vorgenommen“ worden. Die Deutung der umstrittenen Sätze nicht als - vom Grundrecht auf Meinungsfreiheit geschützte „Werturteile“, sondern als „Tatsachenbehauptungen“ (oder zumindest als Urteile „mit einem dem Beweis zugänglichen Tatsachenkern“) sei eine „Mißachtung der höchstrichterlichen Rechtsprechung“: Danach ist in Zweifelsfällen zugunsten von Meinungsäußerungen zu entscheiden.

Die Bayer-Kritiker wollen auch, daß das Verfassungsgericht dem Kölner OLG-Richter Ohlenhard seine juristischen Purzelbäume untersagt: Er hatte die umstrittenen Sätze kurzerhand aneinandergereiht, umformuliert und damit in einen ganz neuen Zusammenhang gebracht - wodurch sich die Coordination zur Unterlassung einer Behauptung verurteilt sieht, die sie so nie geäußert hat. Das Kölner OLG stärkte Bayer zu einem Zeitpunkt den Rücken, in dem der Konzern massiv gegen Kritiker vorgeht - siehe die Reaktionen auf einen Bericht des WDR zum 125jährigen Bayer-Jubiläum. Bayer entzog der WDR-Werbetochter WWF inzwischen alle Werbeaufträge.