Daten-Spinnen-Netze

■ AL kritisiert unmäßige Datensammelei während der IWF-Tagung im September Weiterhin herrscht Unklarheit über Daten der nach ASOG Festgenommenen

Die umfangreichen Datenerhebungen vor und während der IWF -Tagung kritisierte gestern die AL auf einer Pressekonferenz. Ähnlich wie beim Volkszählungsboykott wurde auch hier die politische Meinungsäußerung von Bürgern „mit einem Art Spinnennetz“ polizeilicher Datenerhebungen überwacht, so die AL-Datenschützerin Lena Schraut. Dies sei, wie im Volkszählungsurteil festgestellt, unzulässig und für ein demokratisches System unangemessen.

Insbesondere kritisierte die AL die Einrichtung von zwei „IWF-Sonderdateien“: zum einen ein sogenanntes „Spurendokumentationssystem (Spudok) IWF“, in dem Ermittlungsdaten zum Anschlag auf den Bonner Finanzstaatssekretär Tietmeyer gesammelt werden sollten, zum anderen die „Arbeitsdatei PIOS politisch motivierte Straftaten“ (APMS). In dieser Datei, die im Juni dieses Jahres vom Bundeskriminalamt im Auftrag Berlins eingerichtet wurde, waren zwischenzeitlich rund 3.000 Personen gespeichert. Darunter fanden sich Informationen über TeilnehmerInnen der antiimperialistischen Stadtrundfahrten. Wie berichtet, wurden diese Daten gelöscht. Die Tatsache aber, daß in dieser „hochkomplizierten“ Datei in wenigen Wochen ein solch umfangreicher Datenbestand aufgebaut wurde, wertete die AL als Zeichen für die „gefährlich niedrige Schwelle“ bei der Polizei, persönliche Daten zu speichern. Das APMS, so Lena Schraut, sei ein „Sammelbecken“ für IWF -Daten gewesen und auch mit anderen polizeilichen Dateien abgeglichen worden.

Offen ist für die AL, ob im sogenannten „Trefferfall“ (wenn eine Person schon in einer Datei vermerkt ist) ein „IWF -Merkmal“ zusätzlich eingegeben wurde. In der Regel, so bisherige Erfahrungen, werde das gemacht. Auf taz-Nachfrage erklärte der stellvertretende Datenschutzbeauftragte Garstka, daß er darüber nicht Bescheid wisse und dies auch nicht überprüft habe. Wie Lena Schraut weiter ausführte, sei immer noch unklar, was mit den Daten der nach ASOG Festgenommenen passiert sei. Bisher habe es von den Behörden keine Auskunft gegeben, was die Polizei mit den Listen und Fotografien der Festgenommenen gemacht habe. Klar sei nur, daß diejenigen, gegen die ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wur- de, im Informationssystem für Verbrechensbekämpfung gespeichert sind.

Trotz vieler offenen Fragen hält der Datenschutzbeauftragte die Überprüfung in Sachen IWF für abgeschlossen. Man werde dem aber nachgehen, wenn Beschwerden von Betroffenen eingehen, so Datenschützer Garstka. IWF-Sonderdateien habe es im Gegensatz zu den AL-Ausführungen nicht gegeben. Die beiden Dateien „Spudok“ und „APMS“ seien völlig losgelöst von der IWF-Tagung eingerichtet worden und würden auch weiterhin bestehen bleiben.

bim