NS-Gendarm beim Lokaltermin belastet

Nürnberger Schwurgericht besuchte die Tatorte der Judenverfolgung im polnischen Wieliczka / Aussagen der Zeugen bestätigt  ■  Aus Nürnberg Bernd Siegler

Nach dem Lokaltermin des Nürnberger Schwurgerichts im polnischen Städtchen Wieliczka haben sich die Karten des ehemaligen NS-Gendarms Wilhelm Wagner (82) verschlechtert. Der Augenschein bestätigte im wesentlichen die Aussagen der Belastungszeugen des wegen zweifachen Mordes und einem Mordversuch angeklagten ehemaligen Polizisten.

„Die Angaben der Zeugen haben sich als sehr zuverlässig erwiesen“, resümierte Richter Hans Manger. Laut Anklageschrift soll sich Wagner Ende August 1942 an der Deportation der 8.000 in Wieliczka wohnenden Juden beteiligt haben. Vom Bahnhof aus wurden die Juden in das Vernichtungslager Belzec oder andere Arbeitslager abtransportiert. Ältere Juden, Kranke, Frauen und Kinder wurden in einem nahegelegenen Wald sofort erschossen. Wagner soll während und nach dieser Aktion zumeist ältere und bettlägerige Juden, die sich versteckt hielten, erschossen haben.

Im Laufe der Hauptverhandlung hatte ein jüdischer Augenzeuge Wagner schwer belastet und detaillierte Angaben über die Örtlichkeiten in Wieliczka gemacht, die von Wagner abgestritten wurden. Das Nürnberger Schwurgericht wollte nun unter der Leitung eines Richters und Staatsanwalts des Wojewodschaftsgerichts Krakow (Krakau) überprüfen, ob die nach 46 Jahren gemachten Angaben der Zeugen richtig sind. Das damals größte Haus in Wieliczka am Marktplatz stand im Mittelpunkt des Interesses der Nürnberger Delegation. Dort soll Wagner eine bettlägerige Frau erschossen haben. In einem zweiten Mordfall bestritt Wagner, daß es in Wieliczka Häuser gegeben habe, deren Treppe direkt von der Wohnung auf die Straße führt. Konfrontiert mit den Fotos der Tatorte mußte er nun zugeben, daß dort seit 1942 augenscheinlich nichts verändert worden ist. Auch den damaligen Sammelplatz der Juden beim Bahnhof konnte er identifizieren, Wagner erklärte jedoch, „sehr wenig oder gar nicht“ an diesem Platz gewesen zu sein. Richter Manger schenkte dieser Angabe keinen Glauben, da Wagner in seiner Aufgabe als Bekämpfer des Schwarzhandels oft am Bahnhof hätte gewesen sein müssen. Wagner betonte, als einziger Gendarm während der „Aussiedlungsaktion“ beim Dienstgebäude der Gendarmerie auf einem Hügel bei Wieliczka postiert gewesen zu sein.

Offiziell wird der Augenschein in die Hauptverhandlung eingeführt, wenn das Protokoll aus Polen vorliegt. Anfang Dezember wird das Gericht mehrere Zeugen, darunter zwei Augenzeugen,