Geldstrafe für WAA-Bruchpilot

Hubschrauberpilot wegen fahrlässiger Tötung verurteilt / Polizist muß 8.280 Mark Strafe zahlen  ■  Aus Schwandorf Luitgard Koch

Das Schöffengericht Schwandorf verurteilte gestern den 44jährigen Polizeihauptkommissar Theo M. wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung sowie gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr. Das Strafmaß wurde auf 8.280 Mark Geldstrafe festgesetzt. Grund: Der Polizeipilot landete mit seinem Hubschrauber - nachdem er auf dem WAA-Gelände im Tiefflug Jagd auf Demonstranten gemacht hatte - auf den Bahngleisen. Dabei stieß der Hubschrauber mit einem Schienenbus zusammen. Der Pilot sowie seine vier Kollegen und der Lokführer erlitten schwere Verbrennungen. Ein Polizeibeamter erlag seinen Verletzungen (siehe taz von gestern).

„Der Pilot hat ein ganz beträchtliches Maß Fahrlässigkeit walten lassen“, betonte Richter Auernhammer in seiner Begründung. Staatsanwaltschaft und Gericht waren sich einig, daß die Landung auf dem Bahngleis nicht „zwingend erforderlich“ war, weil für die aufzunehmenden Beamten keine Gefahr bestand. In den ersten Vernehmungsprotokollen versuchten die Beamten Fortsetzung Seite 2

den Eindruck zu erwecken, sie seien von WAA-Gegnern bedroht worden und mußten deshalb so schnell wie möglich vom Hubschrauber „gerettet“ werden.

Daß den Lokführer, der als Nebenkläger im Prozeß auftrat, keinerlei Schuld trifft, wurde vom Gericht nochmals ausdrücklich festgestellt. Zugunsten des Piloten wertete das Gericht, daß er bei Rettungsflügen Menschen vor dem Tod bewahrt habe.

Wie bereits zu Beginn des Prozesses versuchte der Verteidiger des Piloten seinen Mandanten vor jeglicher Verurteilung zu bewahren. Es müsse berücksichtigt werden, daß der Pilot „einen Einsatz zur Verbrechensbekämpfung flog“. Der Verteidiger des Nebenklägers erachtete eine Geldstrafe keineswegs als angemessen. Er verwies darauf, daß bereits bei einem Verkehrsunfall mit fahrlässiger Tötung im Regelfall eine Freiheitsstrafe von acht bis neun Monaten verhängt wird.