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Granaten-„Märchen“

■ Sechs Monate für Flucht mit Granaten-Attrappe

Von kurzer Dauer war gestern der Berufungsprozeß eines 31jährigen Gefangenen, dem im März dieses Jahres mit einer Handgranatenattrappe die Flucht aus dem Humboldtkrankenhaus gelungen war. Der Gefangene, der einen Tag später bei seiner Freundin festgenommen worden war, hatte gegen das Urteil des Amtsgerichts von sechs Monaten Haft wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte Berufung vor dem Landgericht eingelegt. Nachdem die Richter gestern jedoch keinen Hehl daraus machten, daß sechs Monate Haft angemessen seien, nahm der Gefangene die Berufung zurück.

Der Gefangene, der eine achtjährige Haftstrafe wegen verschiedener Gewaltdelikte verbüßt, hatte eine Fluchtabsicht gestern entschieden bestritten. Die Handgrantenattrappe habe er in der Hoffung eingesteckt, daß sie in Moabit gefunden werde und er dort bleiben müsse. Er habe von Tegel weggewollt, weil er dort bedroht worden sei. Im Humboldtkrankenhaus sei er davongerannt, weil ihm die Handgranatenatrappe plötzlich aus der Tasche gefallen sei. „Es gab noch eine wunderschöne Schießerei“, ergänzte der Vorsitzende Richter die seiner Auffassung nach „märchenhafte Geschichte“.

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