88 Argumente für Kennzeichnung

Die Abgeordnetenhaus-Debatte um die Kennzeichnung von Polizisten nahm die Vereinigung der Berliner Strafverteidiger jetzt zum Anlaß, erneut auf die Erfahrungen in puncto Strafanzeigen gegen Polizeibeamte hinzuweisen. Keines der seit dem 1. Mai 87 gegen 94 Polizisten anhängige Ermittlungsverfahren habe zu einer Anklageerhebung geführt, nachdem nur sechs der 94 namentlich bekannt geworden seien: „88 unbekannte Polizisten sind 88 vom Corpsgeist gedeckte Übergriffe, sind 88 Argumente für eine Kennzeichung aller Polizisten“, erklärte die Vereinigung.