Richter stoppen Messel

Der hessische Verwaltungsgerichtshof hebt den Planfeststellungsbeschluß für die Grube Messel auf / Müll darf vorerst nicht in die bedeutendste Fossilienfundstätte  ■  Aus Kassel Michael Blum

Erneut hat der 5.Senat des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs der CDU/FDP-Landesregierung eine schallende Ohrfeige erteilt. Die Kasseler Richter hoben den Planfeststellungsbeschluß für eine Mülldeponie in der Fossilienfundstätte Grube Messel auf. Der Grund: Der Planfeststellungsbeschluß ist rechtswidrig, weil zu unbestimmt. Viele Angaben zur Bauausführung wichtiger Anlagenteile wie Kläranlage, Drainage-System und Sickerwasser-Sammelschacht seien im Planfeststellungsbeschluß nicht geregelt und somit einer gerichtlichen Kontrolle entzogen.

Mit seinem Urteil am späten Mittwoch nachmittag gab der VGH einer Klage der Gemeinde Messel gegen das Land Hessen statt. Bereits vor einem Jahr hatte der gleiche Senat einen Sofortvollzug für die Grube aufgehoben. Eine Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht in Berlin wurde zugelassen. Es gilt Umweltschützern als sicher, daß das Land die Deponie im Kreis Darmstadt-Dieburg vor dem Obersten Verwaltungsgericht durchsetzen will. Runde 50 Millionen Mark wurden bereits in Messel verbaut. Der Kreis Darmstadt-Dieburg will nun eine Abfalldeponie im nahegelegenen Groß-Zimmerer Wald durchsetzen. In einer Stellungnahme sagte Umweltminister Weimar (CDU), ob Revision eingelegt werde, könne erst nach der Lektüre der Urteilsbegründung entschieden werden. Der Messeler Bürgermeister, Georg Heberer (SPD), zeigte sich erfreut. Wie sich die Gemeinde im Fall der geplanten Ersatzdeponie verhalten werde, hänge letztlich von Diskussionen ab, die noch geführt werden müßten.

Zunächst aber können Wissenschaftler, denen die Grube Messel als weltweit wichtigste Fossilienfundstätte gilt, ihre Arbeit fortsetzen. Seit den sechziger Jahren wurden in Messel Tausende von bis zu 50 Millionen Jahre alten Versteinerungen gefunden.