Vier Jahre Haft für Alfons Weil

Ehemaliger Abteilungsleiter des Frankfurter Garten- und Friedhofsamtes im Korruptionsprozeß verurteilt / Gericht: Die Stadt hätte eher kontrollieren müssen / Aussagen einer Bauunternehmerin glaubwürdig  ■  Aus Frankfurt Heide Platen

Für vier Jahre muß der ehemalige Abteilungsleiter des Frankfurter Garten- und Friedhofsamtes, Alfons Weil, hinter Gitter. Die 4.Große Strafkammer des Landgerichts verurteilte ihn gestern wegen Bestechlichkeit und Vorteilnahme im Amt. Es habe sich dabei um Bargeld und Geschenke im Wert von rund einer dreiviertel Million Mark bereichert. Deshalb verfügte das Gericht auch die Einziehung von 400.000 Mark aus Weils auf über eine Million Mark angehäuftem Vermögen.

Der Vorsitzende Richter Bohlinger attestierte Alfons Weil die „Bilderbuchkarriere eines Mannes aus kleinen Verhältnissen“, dem es nur wegen der mangelnden Kontrolle im Frankfurter Rathaus möglich gewesen sei, über 20 Jahre lang Bestechungsgeld, Arbeisleistungen, Uhren, Schmuck und Kleidung „vom Feinsten“ in immer größeren Mengen und Beträgen anzunehmen. Die Kontrollinstanzen der Stadt hätten nach Meinung des Gerichts Gelegenheit gehabt, wesentlich eher tätig zu werden. Als belastend wertete Bohlinger, daß Weil gleich nach seinem Amtsantritt 1964 begonnen hatte, die Hand aufzuhalten. Daß ihm das Geld trotz heftiger Gegenwehr aufgedrängt worden sei, hielt das Gericht für unwahrscheinlich. Weil habe seine Straftaten durch falsche Quittungen und versteckte Konten zu verschleiern versucht. Als strafmildernd sah die Strafkammer das fast vollständige Geständnis des Angeklagten an. Außerdem sei er nicht vorbestraft und habe zumindest die Stadt nicht geschädigt. Indem er die Bauunternehmer unter Druck setzte, habe er vielmehr „gute, das heißt billige Angebote für die Stadt eingeholt“. Das Gericht erklärte ausdrücklich die Besitzerin der Baufirma für glaubwürdig, die Weil - und damit sich selbst - am meisten belastet hatte. Sie hatte auch berichtet, der damalige Personaldezernent und heutige Oberbürgermeister Frankfurts, Wolfram Brück, sei schon Ende 1984 von ihr informiert worden, habe die Beweise aber „gar nicht sehen wollen“. Weil erklärte, er wolle es keine Rechtsmittel einlegen.