Schnüffelaktion in Mitfahrzentralen

Polizei durchsuchte Karteien von Mitfahrzentralen nach Verstößen gegen das Asylverfahrensgesetz  ■  Aus Nürnberg Bernd Siegler

Wenn es darum geht, Flüchtlinge zu schikanieren, lassen sich bayerische Polizeidienststellen immer etwas Besonderes einfallen. Wie erst jetzt bekannt wurde, hatten am 6.Oktober dieses Jahres die Mitfahrzentralen (MFZ) in Nürnberg und Erlangen Besuch von der Polizei, die Beweismaterial für Verstöße gegen das Asylverfahrensgesetz suchen wollte - ein bis dahin bundesweit einmaliges Vorgehen. Nach den Bestimmungen der sogenannten „Aufenthaltsgestattung“ darf sich ein Asylbewerber nur in einem beschränkten Gebiet um seinen Wohnort frei bewegen. Ein einmaliger Verstoß dagegen wird als Ordnungswidrigkeit, Wiederholung als Vergehen geahndet.

Zuerst hatten Beamte der Polizeiinspektion Erlangen-Stadt Anfang Oktober bei einem Flüchtling, der wegen eines Kaufhausdiebstahls festgenommen worden war, einen Beleg der örtlichen MFZ über die Vermittlung einer Mitfahrgelegenheit im März 1988 nach Norddeutschland gefunden. Um zu überprüfen, ob ein Vergehen vorliegt, erwirkten die Beamten einen Durchsuchungsbefehl für zwei MFZs. Dort sahen die Beamten dann am 6.Oktober die entsprechenden Unterlagen ab März 1988 durch - und wurden fündig. Der Name des Betreffenden stand zweimal in der Kartei. Als „Nebenergebnis“, so Inspektionsleiter Kallwies, habe man bei zehn weiteren, den Beamten namentlich bekannten Asylbewerbern sieben Ordnungswidrigkeiten und drei Vergehen festgestellt: sie hätten „recht rege ganz Deutschland besucht“. Als ausführende Behörde schritt anschließend das Rechtsamt der Stadt Erlangen zur Tat und verhängte Verwarnungsgelder. „Mangels Sachherrschaft und -kompetenz“ will Amtsleiter Dr.von Rimschar keinen Kommentar zur Ermittlungstätigkeit der Polizei abgeben. „Wir sind gehalten, polizeiliche Ermittlungsergebnisse zu übernehmen.“

Die zuständigen Polizeidienststellen versuchen, den Fall herunterzuspielen. Inspektionsleiter Kallwies spricht von „einem einmaligen Fall, obwohl dies ein lohnender Bereich der polizeilichen Ermittlungstätigkeit sein könnte“. Die Pressestelle des Polizeipräsidiums Mittelfranken behauptet gar, bis auf eine „Befragung“ in Nürnberg hätten keine Maßnahmen gegen MFZs stattgefunden. Der Besitzer der beiden MFZs will aus Angst vor Geschäftsschädigung keine Einzelheiten nennen, bestätigt jedoch die Untersuchung durch die Polizei. Seine Mitarbeiterin spricht gar von drei Polizeiaktionen.