Verfassungsschutz Berlin - kein Thema

■ Der VS in der geteilten Stadt wird von den Alliierten beaufsichtigt Kaum Einschränkungen in der Arbeit der Schnüffler

Berlin (taz) - Ohne die Alliierten geht nichts in Berlin. Das gilt auch für das Beliner Landesamt für Verfassungsschutz (VfS) und seine Aktivitäten. Im Gegensatz zur BRD - in der ein „G-10“ genanntes parlamentarisches Gremium über Telefon- und Postüberwachungen informiert werden muß - gibt es in Berlin weder für Verfassungsschutz, noch für den polizeilichen Staatsschutz derartige Einschränkungen. Die Genehmigungen zum Bruch des Post- und Fernmeldegeheimnisses erteilen hier die alliierten Behörden. Die zuständige Verbindungsstelle der Berliner Verfassungsschützer soll im weltweit größten Selbstbedienungslade für Schnüffler im amerikanischen Sektor der Chef für Öffentliche Sicherheit (Publik Saftey Advisor) sein.

Es darf weiter davon ausgegangen werden, daß die Überwachung oppositioneller Kräft auf dem Wege der Arbeitsteilung betrieben wird. Auf der Suche nach den Bestimmungen, die sowohl die Aufgaben des Berliner Verfassungschutzes als auch die Kontrolle durch die Alliierten regeln, gerät man schon bald in dichten Nebel. Rückfragen bei den alliierten Stadtkommandanturen verlaufen ergebnislos.

Grundsätzlich ist das Verhältnis der Berliner Behörden zu den Alliierten in der „Berlin-Erklärung“ vom 5.Mai 1955 geregelt. Die Überwachung der Berliner Polizei ist weiter in einer „Berlin Komandanture Order“ (BK/O) vom 14.3.1958 festgelegt.

Aufgaben und Befugnisse des Berliner Landesamtes für Verfassungsschutz lassen sich in öffentlich zugänglichen Quellen nicht finden. In einer in diesem Jahr erschienenen Sammlung Die Alliierten in Berlin - mit einem Vorwort des Regierenden Bürgermeister Diepgen - findet sich nur der lapidare Satz: „Unter alliierter Aufsicht und Kontrolle stehen ferner die 1947 geschaffene Berliner Wachpolizei sowie das Landesamt für Verfassungsschutz“.

Wolfgang Gast