GewerkschafterInnen abgemeiert

■ Änderungen der Betriebsverfassung beschlossen / Sprecherausschüsse für leitende Angestellte / Montan-Mitbestimmung verlängert / Novelle zum Arbeitsförderungsgesetz verabschiedet

Berlin (taz/dpa)- Zu „harten Auseinandersetzungen“ werde es bei den Btriebsratswahlen im übernächsten Jahr kommen, kündigte IG Metall-Vorstandsmitglied Horst Klaus an. Nachdem die Regierungsmehrheit im Bundestag am späten Donnerstag abend das Betriebsverfassungsgesetz geändert hat, haben sich die Wahlchancen für Splittergruppen, aber auch den Christlichen Gewerkschaftsbund, deutlich verbessert.

Künftig reichen die Unterschriften von fünf Prozent der Belegschaft oder 50 Beschäftigten, um Wahlvorschläge einzureichen, bislang waren es zehn Prozent oder hundert Unterschriften. Außerdem erhalten alle Gewerkschaften das Recht, Wahlvorschläge zu machen, ohne die Stützunterschriften nachweisen zu müssen. Die Wahlkämpfe um die Besetzung der Betriebsratsbüros werden in Zukunft seltener stattfinden: Die Amtszeit der Betriebsräte wurde von drei auf vier Jahre verlängert. Mit Unterstützung der SPD wurde die Montan-Mitbestimmung für die Großunternehmen der Bergbau-, Eisen- und Stahlindustrie verlängert. Ohne Verlängerung wäre die paritätische Besetzung der Aufsichtsräte in den nächsten Jahren in vier von fünf Großkonzernen der Stahlindustrie ausgelaufen.

Die leitenden Angestellten beraten jetzt ihre Chefs mit eigenen „Sprecherausschüssen“. „Ein kleiner Feiertag für die Liberalen“, quittierte der FDP-Abgeordnete Heinrich den koalitionsinternen Tauschhandel Montanmitbestimmung gegen Sprecherausschüsse. Der DGB-Vorsitzende Breit erklärte, die Einrichtung von Sprecherausschüssen für leitende Angestellte und die Förderung von Splittergruppen bei Betriebsratswahlen laufe auf eine Spaltung der Arbeitnehmerschaft hinaus.

Zugleich dürften einige Gewerkschafter ihre Aufsichtsrats -Pöstchen verlieren: Die Zahl der belegschaftsangehörigen Mitglieder in den Aufsichtsräten wird erhöht.

Ungeachtet des monatelangen Protestes von Gewerkschaften, Verbänden und Parteien verabschiedete der Bundestag gestern die 9.Novelle zum Arbeitsförderungsgesetz. Danch wird sich das Defizit der Bundesanstalt für Arbeit auf Kosten der Arbeitslosen um 1,3 Milliarden DM schmälern. Wie berichtet, sieht die Novelle insbesondere Kürzungen bei den Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen (ABM) und Weiterbildungs- sowie Qualifizierungsmaßnahmen vor.

diba /peb