Dioxin-Kippe Münchehagen illegal

■ Verwaltungsgericht Hannover wies dennoch Klage auf sofortige Beseitigung ab, weil keine andere Entsorgungsmöglichkeit besteht / Behörden müssen Sanierungs-Konzept vorlegen

500.000 Kubikmeter Sondermüll liegen seit 1976 illegal auf der als „Dioxin-Kippe“ berühmt berüchtigten Deponie Münchehagen im Kreis Nienburg. So entschied gestern das Verwaltungsgericht Hannover, wies aber trotzdem die gemeinsame Klage eines Landwirtes und der Städte Rehburg -Loccum und Petershagen ab. Sie hatten die „umgehende Beseitigung“ der illegalen Giftmüll-Kippe Münchehagen gefordert.

Die zuständige Landesregierung könne nicht zur umgehenden Beseitigung der Deponie ver

pflichtet werden, so die Urteilsbegründung, weil derzeit an keinem anderen Ort geeignete Entsorgungsmöglichkeiten zur Verfügung stünden. Dennoch stellte das Gericht einen Anspruch der Betroffenen auf Beseitigung der illegalen Giftmüll-Deponie fest. Damit entschied das Gericht bundesweit zum ersten Mal für die Berechtigung einer solchen Klage.

Das Gericht verpflichtete die Landesregierung, zu prüfen, wie die Deponie, auf der die bislang weltweit höchste Dioxin -Konzentration gemessen worden war,

vollständig beseitigt werden kann. Über den Erfolg dieser Überprüfung muß die Landesregierung den Klägern Rechenschaft ablegen. Deren Anwalt Reiner Geulen will jetzt „alle zwei bis drei Monate“ nachfragen und die Auskunft notfalls per Zwangsgeld durchsetzen.

Die Gerichtsentscheidung bezieht sich auch auf Sanierungsmaßnahmen, die in diesem Jahr begonnen worden waren. Dafür muß nun ein Planfeststellungsverfahren mit öffentlicher Beteiligung durchgeführt werden.

Ase