Scherf verklagt St.-Jürgen-Ausschuß

■ Ausschuß ließ Ultimatum für „Scherf-Ehrenerklärung“ verstreichen, jetzt soll eine Klage des Bürgermeisters den Ausschuß zur Rücknahme einer Scherf-Mißbilligung zwingen

Bürgermeister Henning Scherf wird die Hansestadt Bremen verklagen. In der gestrigen Senatssitzung beantragte Scherf Prozeßkostenhilfe für ein Verfahren gegen die Bremer Bürgerschaft, genauer: gegen deren Untersuchungsausschuß „St.-Jürgen-Klinik“. Nach wie vor fühlt Scherf sich durch den Ausschuß unfair behandelt, zu Unrecht mißbilligt und in seinen Zeugenaussagen falsch zitiert. Bis zum 1. Dezember hatte Scherf dem Ausschuß eine letzte Frist eingeräumt, um einen Rüffel zurückzunehmen, den Scherf sich eingehandelt

hatte, weil er eine Gegenüber stellung mit dem SPD-Abgeordneten Fritz Tepperwien hatte platzen lassen. Laut Scherf wurde der Termin überhaupt nur angesetzt, weil der Ausschuß aufgrund einer selbstverschuldeten Verwechselung glaubte, Widersprüche zwischen Scherfs und Tepperwiens Aussagen entdeckt zu haben.

Der Ausschuß sah bislang trotz Scherfs ultimativer Aufforderung keinen Grund zu öffentlicher Selbstkritik. Ausschußvorsitzender Lojweki: „Mögliche Mißverständnisse sind durch den normalen Gang der Sachaufklärung aus

der Welt zu schaffen. Einer ausdrücklichen Erklärung bedarf es dazu nicht.“ Mit einer Klage vorm Verwaltungsgericht will Scherf diese Erklärung zur eigenen Ehrenrettung jetzt nachträglich erzwingen. Seinen Antrag auf Rechtsschutz erledigte der Senat als Routineangelegenheit: Auch wenn einzelne Senatsmitglieder sich nicht gerade glücklich über Scherfs Privatfehde mit dem Auschuß zeigten - die notwendigen Steuergelder für die Gerichtskosten und einen Rechtsbeistand des Juristen Scherf die Klage sind bewilligt.

K.S.