Radioaktivität in Ellweiler vom Winde verweht

Der Umweltminister von Rheinland-Pfalz gibt fehlende Genehmigung für die Urananlage „Gewerkschaft Brunhilde“ zu / Grüne stellen Gutachten zu Ellweiler vor: Strahlendosis liegt über dem Grenzwert / Landrat droht mit der Stillegung / Anlieger erwägen weitere Klage  ■  Aus Mainz Fabian Fauch

Der Widerstand gegen die rheinland-pfälzische Urananlage Ellweiler im Landkreis Birkenfeld zeigt erste Wirkung. Mittlerweile hat der Mainzer Umweltminister Hans-Otto Wilhelm (CDU) zugeben müssen, daß für die seit 1956 bestehende Urananlage eine Genehmigung nach dem Bundesgesetz über Immissionsschutz vonnöten wäre. Die aber liegt bis heute nicht vor.

Der Birkenfelder Landrat Ernst Theilen droht nun der Betreiberfirma „Gewerkschaft Brunhilde“: Entweder „Brunhilde“ beantragt nachträglich die Genehmigung für Ellweiler - oder die Urananlage wird stillgelegt. Im Amtsdeutsch heißt dies „eine aufschiebend bedingte Stillegungsanordnung“. Nach einer Strafanzeige in Sachen Ellweiler ermittelt inzwischen der Staatsanwalt in Bad Kreuznach gegen Wilhelm.

Neue Einzelheiten über die radioaktive Strahlung durch die Anlage ergeben sich aus einem Gutachten des Heidelberger Umwelt- und Prognose-Instituts (UPI), das die rheinland -pfälzischen Grünen vorstellten. Danach verstieß Wilhelms Behörde und die „Gewerkschaft Brunhilde“ gegen die Strahlenschutzverordnung. Laut UPI war das verarbeitete Uranerz heißer als von der Umweltbehörde angegeben. Sowohl seine Verarbeitung als auch die Lagerung der radioaktiven Rückstände hätten der Anzeige- und Genehmigungspflicht unterliegen müssen.

Hans-Otto Wilhelm hatte erklärt, die spezifische Radioaktivität des in Ellweiler verarbeiteten Uranerzes liege mit 250 Bq/g unter dem Grenzwert von 370 Bq/g. Folglich sei der Umgang mit diesem Uran „genehmigungs- und anzeigenfrei“. Laut UPI lag die Strahlung der Erze im Mittel jedoch bei 437 Bq/g - und damit über dem Grenzwert. UPI bemängelt weiter, Wilhelm habe die Strahlung auf den Abraumhalden mit 80 Bq/g zu niedrig angesetzt. Tatsächlich liege der Mittelwert bei 340 bq/g. Die konzentrierten Rückstände der Urangewinnung verstrahlten sogar 4.000 Bq/g.

UPI sieht ein erhöhtes Krebsrisiko um Ellweiler radioaktiver Staub der Halden soll vom Winde verweht worden sein. Die Halden waren zum Teil mangelhaft abgedeckt. In früheren Jahren verwendeten Anwohner und die US-Army radioaktiven Sand von den Halden für Baumaßnahmen. Der Sand enthält laut UPI auch das radioaktive Edelgas Radon 222, das sich in Innenräumen anreichern könne. Das wasserlösliche Radon könne auch ins Grundwasser gesickert sein oder sich mit dem Regen auf Obst und Gemüse niedergeschlagen haben.

Diese Risiken beunruhigen Anlieger der Urananlage. In einem benachbarten Rasthaus war ein Mann an Lungenkrebs gestorben. Die Bewohner des Rasthauses haben inzwischen einen Anwalt eingeschaltet, der wegen „der erheblichen Gefährdung“ dem Umweltministerium ein Ultimatum bis zum 15. Dezember gestellt. Sollte bis dahin nichts geschehen, droht Anwalt Seipel mit einer Verpflichtungsklage. Sie soll dazu zwingen, die Ursache für die überhöhte Strahlung abzuschaffen. Das hieße, daß die Urananlage entweder besser abgeschirmt oder ganz geschlossen werden müßte. Dasselbe bezweckt auch ein Antrag der Grünen im Landtag von Rheinland-Pfalz.