Asyl für Yesiden

■ Oberverwaltungsgericht entschied aber nur Einzelfall / Asyl als PKK-Sympathisant, nicht als religiös verfolgter Yeside

Das Oberverwaltungsgericht in Bremen ist den denkbar leichtesten Weg gegangen: Seido Tunc, ein Kurde yesidischen Glaubens, darf in Bremen bleiben und muß nicht in seine osttürkische Heimat zurück. Aber das Schicksal der übrigen, fast 500 Bremer Yesiden ist damit noch lange nicht entschieden: Ob die Yesiden als religiöse Minderheit in der Türkei verfolgt werden und deshalb als Gruppe asylberechtigt seien, das ließen die Oberrichter gestern bei der Urteilsverkündung ausdrücklich offen: Seido Tunc wurde allein wegen seiner Tätigkeit für die „Arbeiterpartei Kurdistans“ (PKK) als Asylbewerber anerkannt. Auch seine Frau und seine Kinder dürfen bleiben.

Bei der Verhandlung vor acht Tagen hatte das Gericht einen Göttinger Religionshistoriker gehört, der ausführlich über die religiösen Gegensätze zwischen Moslems und Yesiden berichtete. (taz, 30.11.) Die Yesiden gelten

als moralisch verkommen und „Teufelsanbeter“, weil in ihrer Religion der Sündefall aufmüpfiger Engel (Luzifer) nicht in der Hölle endete, sondern in der Versöhnung zwischen Gott und den Aufrührern. Statt zum Oberteufel wurde Luzifer wieder zum ersten Gehilfen Gottes.

In der Türkei ist der Islam im Kommen: Fanatische Moslems bedrängen die Yesiden so, daß sie sich weder in ihren osttürkischen Stammlanden, noch in den Großstädten halten können. Von den 14.000 Gläubigen leben allein 12.000 in der Bundesrepublik.

Alle klugen Worte des Wissenschaftlers waren allein für die Akte. Denn das Gericht wich der entscheidenden Frage aus. Ob die Yesiden als Gruppe asylberechtigt sind oder nicht, wie die Zirndorfer Asyl-Zentralstelle meint, das wird nun in vielen Einzelverfahren immer wieder diskutiert werden müssen. Denn fast 500 Yesiden wohnen in Bremen und haben Asyl beantragt.

mw