Entnervender Fluglärm

■ AnwohnerInnen des Flughafens Tegel reichten Klage beim Verwaltungsgericht gegen das Land Berlin wg. Fluglärm ein

Lärm „geht uff de Gehirnzellen!“, lautete der Ausspruch einer Spandauer Schülerin. Genau das hat jetzt dem Land Berlin eine Klage „gegen Fluglärm und Schadstoffausstoß durch den Flughafen Tegel“ vor dem Verwaltungsgericht eingebracht. Die vier KlägerInnen, zwei Kinder im Alter von sieben Monaten und zwei Jahren sowie deren Mütter, sind AnwohnerInnen des Flughafens. Babys und Kleinkinder hielten sich die Ohren zu und begännen zu schreien, beschrieb eine der Mütter die Folgen des Fluglärms. Ältere Kinder weigerten sich zeitweise, im Freien zu Spielen. Neben gesteigerter Reizbarkeit und Aggressivität litten sie zudem unter Konzentrations- und Einschlafstörungen. Oft schliefen die Kinder erst gegen 22Uhr ein und wachten bereits um sechs Uhr mit dem ersten Fluglärm wieder auf. Wie der Rechtsanwalt der KlägerInnen, Dr. Reiner Geulen, erklärte, wolle man per Gerichtsurteil die Flüge auf die Anzahl von 1986 reduzieren. Ob sich dies die Alliierten als Befürworter des Luftkreuzes gefallen lassen, ist jedoch fraglich. Denn damit gäbe es pro Jahr rund 24.000 Starts und Landungen weniger. Sollten die Alliierten dem Verwaltungsgericht ein Urteil verweigern, dann, so kündigte Dr. Geulen an, würde man vor europäische Gerichte ziehen.

Die KlägerInnen wollen außerdem den Einsatz von „lärmarmen“ Flugzeugen erzwingen. Als „lärmarm“ im Sinne der internationalen Lärmschutzbestimmungen gelten von den in Berlin eingesetzten Düsenjets allerdings nur neun der insgesamt 49 Flugzeuge. Geklärt werden soll deshalb auch die „Entschädigungspflicht des Landes Berlin bei Überschreitung der Grenzwerte, die das Bundesverwaltungsgericht“ für Flughäfen als höchstzulässige Werte bestimmt hat. In Berlin haben die Betroffenen bisher weit höhere Lärmbelästigungen hinzunehmen als an vergleichbaren Flugplätzen im Bundesgebiet.

Martin Breuninger