Miethöhenrausch

■ Mieterverein startet Informationskampagne zu Altbaumieten

Wenn ich erst den Mietvertrag unterschrieben habe, dann...! Und dann will man doch lieber keinen Ärger, akzeptiert die teure Miete, verzichtet darauf, den Vermieter zu verklagen. Leider, findet der Berliner Mieterverein (BMV), denn in vielen Fällen schlagen die Wohnungsbesitzer weit mehr als die zulässigen zehn Prozent auf die zuletzt gezahlte Miete drauf. Die Chancen für Mieter, gegen die überhöhte Altbaumiete vorzugehen und Recht zu bekommen, sind so schlecht gar nicht.

Gestern hat der Mieterverein eine Umfrageaktion gestartet, um das ganze Ausmaß unzulässiger Mietforderungen bei den etwa 80.000 in diesem Jahr neu abgeschlossenen Mietverträgen zu ermitteln. Erste Ergebnisse will der Mieterverein Ende Januar vorstellen. Die erklärte Absicht ist es, Bausenator Wittwers Aussage, die im neuen Mietrecht vorgeschriebene Kappungsgrenze von zehn Prozent maximaler Mieterhöhung greife voll, zu widerlegen.

In einer Blitzumfrage unter seinen Rechtsberatern hat der Mieterverein jetzt festgestellt, daß bei 268 in diesem Jahr neu vermieteten Altbauwohnungen überhöhte Mieten verlangt wurden. In Einzelfällen seien Mieterhöhungen von 30 bis 50 Prozent bekannt geworden.

Ist die Vormiete bekannt, ist es für den Neumieter einfach, die Unrechtmäßigkeit feststellen zu lassen. Aber auch ohne diese Informationen bestehen, so der Mieterverein, gute Chancen, über den Klageweg den Vermieter zur Auskunft über die vorherige Miete zu zwingen. Dies ist auch mögliche, wenn der Vertragsabschluß schon Monate zurückliegt.

Häufig fehle aber den Mietern der „lange Atem“, meint bedauernd Reiner Wild vom Mieterverein. Nicht nur, weil sie selbst betroffen seien, sollten sich die Mieter wehren, sondern auch deshalb, weil die jetzt zu hohen Mieten im nächsten Jahr mit zur Grundlage für die Mietspiegel 1990 gemacht würden.

bf