Im Ausland nicht krank werden

Nach der Gesundheitsreform ist Versicherungsschutz im Urlaub eingeschränkt  ■  Von Walter Jakobs

Gesundheit wird teurer, auch im Ausland. Wer im neuen Jahr der BRD den Rücken kehren will, sollte sich zunächst einmal dem Studium des „Gesundheitsreform-Gesetzes“ - und nicht der Reiseprospekte - widmen. Blüm selbst empfiehlt per Zeitungsanzeige folgendes: „Wenn Sie sicher gehen wollen, lassen Sie sich bei ihrer Krankenkasse beraten - Die Krankenversicherung hat Grenzen.“ Aber welche? „Der Gesetzgeber hat uns bisher sehr lang hingehalten. Ganz genaue Auskunft können wir Ihnen auch noch nicht geben“, meint die Sachbearbeiterin meiner Krankenkasse. Nur so viel ist klar: In Zukunft wird es teurer und bürokratischer. Die bisher übliche nachträgliche Kostenerstattung für bar gezahlte medizinische Aufwendungen innerhalb der EG-Staaten oder solcher Staaten, mit denen ein Versicherungsabkommen besteht, z.B. Österreich, wird es in der Regel nicht mehr geben. Wer keinen Auslandskrankenschein beibringt, muß selber blechen. Mit Schein ist man aber auch noch nicht aus dem Schneider. Kein englischer Arzt akzeptiert ihn ohne Bestätigung des englischen Kassenträgers. Alles weitere ist während der Geschäftszeiten im Tourist-Information-Center zu erfragen.

Die Schweiz oder die Vereinigten Staaten sind für kränkelnde Menschen gänzlich tabu, es sei denn, sie sind reich. Wurden bisher - etwa durch die Technikerkrankenkasse

-für beide Länder bei einmaliger Behandlung die vollen Kosten übernommen, so gibt es in Zukunft nichts. In Blüms Anzeige liest sich das so: „Wenn Ihnen dort Aufwendungen entstehen, darf Ihnen Ihre Krankenkasse diese Kosten aber auch nachträglich nicht mehr erstatten.“ Der Minister weiß aber einen Ausweg: Sorgen Sie vor, „durch eine private Krankenversicherung“. Jetzt wissen wir endlich auch wie Blüm das mit dem Subsidaritätsprinzip gemeint hat.