Mehr Recht für Bäume

■ Neue Baumschutzverordnung erweitert Baum-Begriff und schreibt Besitzern fürsorgliche Pflege vor

Gute Nachricht für alle Bremer Bäume: Ihre knorrige Existenz können sie künftig unter einer verschärften „Verordnung zum Schutze des Baumbestandes im Lande Bremen“, kurz „Baumschutzverordnung“ genannt, führen - jedenfalls dann, wenn sie nicht zur Sorte der „Schalenobstbäume“ gehören. Die fallen nämlich, wie auch schon in der bundesweit ersten Baumschutzverordnung aus dem Jahre 1966, nicht unter den Paragrafen 1 (Schutzgegenstand). Neu aufgenommen werden dagegen Eibe und Ilex schon dann, wenn ihr Stamm einen Meter über dem Boden schon 30 cm Umfang erreicht.

Zwar gibt es in Bremen keinen Wald, dafür weiß die neue Baumschutzverordnung genau, daß es eine „Baumgruppe“ ist, „wenn mindestens fünf Bäume so zusam

menstehen, daß ein Baum den Kronenbereich des Nachbarbaumes berührt oder ihr Abstand zueinander zwischen den Stämmen am Erdboden gemessen nicht mehr als fünf Meter beträgt“. Wenn die Stämme aller fünf Bäume in einem Meter Höhe mindestens 30 cm Umfang aufweisen, dann haben sie es geschafft: Wie alleinstehende Bäume mit mindestens 80cm Umfang dürfen sie nicht mehr gefällt, müssen vielmehr an Krone und Wurzel sorgsam gepflegt werden.

Wird einer der künftig „besonders effektiv geschützten“ (Umweltsenatorin Lemke-Schulte) Bremer Bäume dennoch mit behördlicher Ausnahmegenehmigung gefällt, dann, so will es die Verordnung, muß Ersatz gepflanzt werden, „soweit dies angemessen und zumutbar ist“.

Ase