Bann gegen Mayer aufgehoben

Schlappe für Rebmann: Bundesanwaltschaft läßt Ortsbeschränkung gegen entlassenen RAF-Häftling aufheben Diskriminierung „aus Versehen“ / Trotz Modifizierung will Roland Mayer möglicherweise in Karlsruhe klagen  ■  Aus Heidelberg Rolf Gramm

Der Versuch der Bundesanwaltschaft, gegen den RAF-Häftling Roland Mayer nach seiner Haftentlassung klammheimlich eine Art „Verbannung“ einzuführen, ist gescheitert. Das Stuttgarter Oberlandesgericht (OLG) hat überraschend einen erst Ende November auf Antrag von Generalbundesanwalt Kurt Rebmann gefaßten Beschluß zurückgenommen, nach dem gegen Roland Mayer eine „Führungsaufsicht“ verhängt wurde, die ihm das Verlassen seines Wohnorts ohne Erlaubnis seiner “ Aufsichtsstelle“ untersagte (vgl. Taz v. 1.12.88). Nach dem jetzt modifizierten Gerichtsbeschluß darf sich Mayer im Bundesgebiet frei bewegen, allerdings nicht ohne Erlaubnis ins Ausland reisen. Die Änderung der Auflagen seiner „Führungsaufsicht“ war Mayer fünf Minuten vor der Entlassung aus dem Bruchsaler Gefängnis am vergangenen Freitag ohne Begründung mündlich mitgeteilt worden.

Auf Nachfrage erklärte der Sprecher der Bundesanwaltschaft, Alexander Prechtel, gegenüber der taz, Generalbundesanwalt Kurt Rebmann habe am 14.Dezember beim Stuttgarter OLG beantragt, die Beschränkung der örtlichen Bewegungsfreiheit gegen Mayer wieder aufzuheben. Die Behörde habe festgestellt, daß „diese Regelung nicht dem entspricht, was wir in vergleichbaren Fällen gemacht haben“. Man habe da „wohl einen anderen Beschluß als Muster genommen, der nicht vergleichbar war“. Aufgrund der Veröffentlichungen habe man dann auch „weitere Unstimmigkeiten“ festgestellt, etwa, daß es einen Landkreis Baden-Baden, den Mayer nach dem ursprünglichen Gerichtsbeschluß nicht ohne Erlaubnis verlassen durfte, gar nicht gibt. „Man hat das jetzt dem Üblichen angepaßt“, erklärte Prechtel. Die Vermutung, die Bundesanwaltschaft habe im Fall Mayer versucht, neue Maßstäbe im Umgang mit entlassennen RAF-Häftlingen zu setzen, wies der Sprecher Rebmanns zurück, es handle sich eher um ein Versehen.

Nach Auffassung Roland Mayers dagegen hat die Bundesanwaltschaft „ganz klar einen politischen Rückzieher gemacht“. Ob Mayer den Weg zum Bundesverfassungsgericht trotz der Änderung des Gerichtsbeschlusses noch beschreiten will, klärt er im Lauf der Woche mit seinem Anwalt. Mayer wird nämlich nach wie vor aufgetragen, sich alle 14 Tage bei der für ihn zuständigen Polizeidienststelle zu melden.