Gauweilers Traum

■ HIV-Massentests an der Universitätsklinik in Münster

Um sich eine krebsverdächtige Zyste enfernen zu lassen, suchte Susanne Witthaut die Uniklinik Münster auf. „Man hat mir einen Zettel vorgelegt, daß ich den HIV-Test machen lassen müßte, sonst würde ich wie eine Infizierte behandelt. Gegen meinen Willen habe ich mich dem gebeugt und mich sehr erpreßt gefühlt.“ Seit einem halben Jahr müssen die Patientinnen ein Merkblatt unterschreiben, nach dem „der Arzt grundsätzlich nicht verpflichtet ist, den Patienten zu behandeln“, wenn er die Einwilligung verweigere. „Wird die Behandlung dennoch fortgesetzt, muß der Patient damit rechnen, aus Sicherheitsgründen wie ein Aids-Infizierter behandelt zu werden.“ Patientinnen der Frauenklinik baten die Aids-Hilfe um Rat. Ulrich Besting: „Was Bayern schon lange durchsetzen wollte, das Durchtesten großer Teile der Bevölkerung, wird hier im Münsterland durch die Hintertür eingeführt.“

Der ärztliche Direktor der Unikliniken, Prof. Dr. Dr. Peter Lavin, wehrt sich gegen die Begrifflichkeit der Aids-Hilfe, zog aber Konsequenzen, um sich einer Verordnung des nordrhein-westfälischen Gesundheitsministeriums vom Juli 1988 anzupassen. Dort wird eindeutig geregelt, daß HIV-Tests nur als „unentbehrlich für das diagnostische und therapeutische Vorgehen“ zulässig sind. Im überarbeiteten Merkblatt der Uni Münster fehlen die alten Drohungen. Lavin: „Ob unser Kollege allerdings den Test für notwendig erachtet, bleibt ihm, und nur ihm, vorbehalten.“

Wieland Giebel