Ökogarten bei GEWOBA

■ Japanische Kirschen sollen weg / Bremer Baumschutzverordnung die älteste in der Bundesrepublik

„Carpinus betulus“ ist weder einer der bekannten lateinischen Sinnsprüche noch ein neues Medikament gegen Grippe. Hinter diesem Namen verbirgt sich eine Hainbuche einer von annähernd 200, in einer Senatsliste enthaltenen Bäumen, die die GEWOBA in den letzten zwei Jahren von ihren Grundstücken entfernt hat. Und das durfte sie auch, trotz der in Bremen seit 1966 bestehenden Baumschutzverordnung. Umweltsenatorin Lemke-Schulte hatte für jeden einzelnen eine Sondergenehmigung erteilt. Darüber ist nun die CDU sauer und befürchtet eine Bevorzugung der stadteigenen Gesellschaft durch die Umweltbehörde.

Das aber weist Senatsdirektor Jürgen Lüthge zurück und bezeichnet die „Gartenpflege“ der GEWOBA als „unter ökologischen Gesichtspunkten insgesamt

sehr sinnvoll“. In den letzten beiden Jahren hat die stadteigene Wohnungsbaugesellschaft ihre viel zu eng bepflanzten Gebiete aufgelockert, Bodenpflege betrieben und exotische Sträucher, wie etwa die japanische Zierkirsche, durch einheimische Bäume ersetzt. Darüber hinaus wurden weitere Ersatzpflanzungen vorgenommen. Lüthge hält deswegen die Genehmigungen zum Fällen dieser Bäume für richtig und nicht angreifbar.

Die in Bremen gültige Baumschutzverordnung schützt alle Bäume, deren Stamm - gemessen in einer Höhe von einem Meter über dem Erdboden - einen Umfang von mindestens 80 Zentimetern erreicht. Die Bremer Baumschutzverordnung ist die älteste in der Bundesrepublik - und „die beste“, davon ist Lüthge überzeugt. om