Deutscher Saubermann im Asylheim

■ Weil sie eine Mülltüte nicht in einen Container warfen, sondern in der Gemeinschaftsküche eines Schöneberger Asylheims abstellten, mußten zwei Ungarn das Heim verlassen

Eine falsch plazierte Mülltüte reichte aus, zwei ungarische Männer aus dem Asylheim in der Fuggerstraße in Schöneberg zu werfen. Weil sie die Tüte nicht in den Container auf dem Hof, sondern in der Gemeinschaftsküche des Gebäudes abstellten, bekamen sie Ärger. Das nämlich verstößt gegen die Hausordnung. Außerdem habe der Heimleiter Radenkoviz, wie er beteuert, den beiden Männern „mündlich gebeten“, ihren Müll nicht in der Küche abzustellen.

Als der Heimleiter abermals eine Mülltüte in der Küche vorfand, sah er rot. Zunächst verbot der den beiden Männer, künftig Besucher zu empfangen. Als sie nach dem Grund fragten, sagte der Leiter, daß er keine Erklärungen abzugeben habe. „You are nothing“, schnauzte er einen der beiden an. „You are a fuck“, entgegnete dieser. Dann war es aus. Radenkoviz forderte die beiden auf, das Wohnheim zu verlassen und sich beim Landesamt für Zentrale Soziale Angelegenheiten nach einem anderen Asylheimplatz umzusehen. Ansonsten würde er ihre Sachen auf die Straße werfen.

Die ungarischen Männer gingen daraufhin zur Polizei und erkundigten sich, wie ernst die Drohung zu nehmen sei. Der Polizeibeamte, mit dem sie sprachen, versicherte ihnen jedoch, daß sie nichts zu befürchten hätten, zumal das Sozialamt für ihre Unterkunft aufkomme. Eine Stun- de, nachdem sie wieder zurück waren, holte jetzt der Heimleiter die Polizei. Sie mußten sofort den Schlüssel abgeben und das Heim verlassen. Durch Glück fanden sie eine Unterkunft bei Freunden.

Helga Palloks vom Landesamt für Zentrale Soziale Aufgaben, die den Fall jetzt prüfen wird, sagt, daß Heimbewohner erst nach groben und schwerwiegenden Verstößen gegen die Hausordnung vom Hausherrn hinausgeworfen werden dürfen, zum Beispiel wenn sie mehrfach unter Alkoholmißbrauch randaliert haben. Auch ohne genauere Kenntnis der Vorgänge im Asylheim der Fuggerstraße ist sie der Ansicht, daß eine falsch plazierte Mülltüte nicht in die Kategorie „grober Verstöße“ falle.

E.K.