Hypozinsen zurück?

■ BGH-Urteil: Nachträgliche Berechnung der Hypozheken-Zinsen nicht immer zulässig

Die Bremer Verbraucherzentrale bietet allen Wohnungs- und HauseigentümerInnen an, die Vertragsbedingungen für ihre Hypothekendarlehen zu überprüfen. Hintergrund: Im November letzten Jahres hat der Bundesgerichtshof entschieden, daß die von einigen Kreditinstituten durchgeführte jährlich nachträgliche Berechnung der Hypothekenzinsen nur dann zulässig ist, wenn dies bei Vertragsabschluß eindeutig erkennbar war. Ansonsten kann eine Rückerstattung der zuviel gezahlten Zinsen verlangt werden.

Für eine Gebühr von 10 Mark prüft die Verbraucherzentrale, ob und wie hoch ein Anspruch auf Rückzahlung besteht. Eventuelle Ansprüche müssen dann gegenüber dem Kreditinstitut durchgesetzt werden. Aber auch dafür bietet die Verbraucherzentrale Hilfe und Beratung an. Anträge für die Überprüfung der Darlehensverträge können angefordert oder direkt abgeholt werden in den beiden Niederlassungen der Verbraucherzentrale in Bremen-Mitte, Ansagritorstr. 3 , Tel. 18526 oder Bremen-Nord, Lindenstr. 1c, Tel. 666776. oma