Auf der Gleitzeit ausgerutscht

Konflikt zwischen IG Metall und DAG über Umsetzung der 37-Stunden-Woche bei VW / DAG will mit Verbandsklage Haustarifvertrag zwischen IGM und VW-Konzern aushebeln  ■  Von Martin Kempe

Berlin (taz) - Um die Umsetzung des Tarifvertrags zur 37 -Stunden-Woche in den inländischen Werken des VW-Konzerns ist ein Konflikt zwischen der Industriegewerkschaft Metall (IGM) und der Deutschen Angestellten Gewerkschaft (DAG) entbrannt. Die DAG kündigte am Donnerstag an, notfalls vor Arbeitsgerichten gegen VW „das tarifvertragliche Recht ihrer Mitglieder auf jährlich 17 freie Tage infolge der 37-Stunden -Woche“ durchzusetzen. Jetzt will die DAG durch Verbandsklage feststellen lassen, „daß unser Tarifvertrag unverändert besteht“, kündigte DAG-Vorstandsmitglied Freitag in Hamburg an. Die DAG sei nicht bereit, den 1987 abgeschlossenen Tarifvertrag zur Verkürzung der Wochenarbeitszeit während der Laufzeit zu verändern und eine Verkürzung der täglichen Arbeitszeit anstelle der freien Tage zu akzeptieren.

Während in der übrigen Metallindustrie die 37-Stunden-Woche in zwei Stufen (von 38,5 auf 37,5 Stunden ab 1.4.88, um eine weitere halbe Stunde auf 37 Stunden ab 1.4.89) eingeführt wird, wurde sie in einem Haustarifvertrag für die inländischen VW-Werke in einem einzigen Schritt schon am 1.8.88 in Kraft gesetzt. In diesem Tarifvertrag sind als tägliche Regelarbeitszeit acht Stunden festgeschrieben. Die Arbeitszeitverkürzung wird in Form von Freischichten genommen. Neunmal im Jahr konnten VW-Beschäftigte auf Basis der 38,5-Stunden-Woche einen Tag freinehmen. Seit die 37 -Stunden-Woche gilt, hat sich die Zahl auf 17 erhöht.

Für die Beschäftigten im Ein-Schicht-Betrieb galt bisher zusätzlich noch eine Betriebsvereinbarung über die Gleitzeit, wonach bei einer Höchstarbeitszeit von täglich neun Stunden im Monat maximal neun Stunden „Zeitguthaben“ angesammelt werden durfte. Diese Gleitzeitvereinbarung ließ VW zur Jahreswende auslaufen. Mit der IG Metall einigte sich das Management statt dessen auf einen zusätzlichen Tarifvertrag für die Beschäftigten im Einschichtbetrieb, wonach als tägliche Normalarbeitszeit nur noch 7,4 Stunden, als tägliche Höchstarbeitszeit acht Stunden gelten. Die Zahl der Freischichten wird für diesen Teil der Belegschaft, vor allem also die Angestellten, auf 12 begrenzt, also fünf weniger als die Schichtarbeiter. Im Ergebnis führt dies dazu, daß die tägliche Arbeitszeit gesenkt werden muß. Dagegen nun empört sich die DAG, die nicht nur die Interessen ihrer Mitglieder übergangen sieht, sondern auch sich selbst, weil der von ihr im Gefolge der IG Metall abgeschlossene Tarifvertrag dadurch Makulatur wird, da 90 Prozent der VW-Angestellten bei IGM Mitglieder sind. Die IGM versucht, mit dieser Regelung die ausschließliche Umsetzung der tariflich vereinbarten Wochenarbeitszeiten in Freischichten wenigstens bei einer bestimmten Beschäftigtengruppe zu verhindern. Angesichts der für das kommende Jahr ins Auge gefaßten endgültigen Durchsetzung der 35-Stunden-Woche will sie sich die Option auf den 7-Stunden -Tag und die Umstellung auf 7-Stunden-Schichten offenhalten. Gleichzeitig kommt die zwischen IGM und VW abgeschlossene Regelung dem Bestreben des Konzerns entgegen, die Arbeitszeitverkürzung weitgehend kostenneutral zu halten. VW will in den nächsten Jahren rund 14.000 Beschäftigte durch Fluktuation abbauen. Eine extensive Freischichtenregelung aber schafft im Angestelltenbereich höheren Ersatzbedarf als eine geringfügige Verkürzung der täglichen Arbeitszeit.