Münchner Mieter helfen Mietern

■ Münchner Oberlandesgericht erklärt sieben Klauseln für unwirksam

München (taz) - In Bayerns Hauptstadt haben MieterInnen jetzt einen Sieg gegen ihre Wohnungsgeber errungen. Bislang stand in München am Ende einer zermürbenden Wohnungssuche oftmals eine besondere Form der Freiheit, nämlich die der Vertragsfreiheit. Entweder unterschrieben Wohnungssuchende, was ihnen vom Vermieter vorgelegt wurde, oder sie blieben weiterhin „vertragsfrei“ auf einem freien Wohnungsmarkt. Besonders GroßvermieterInnen verwendeten eigene Vordrucke, die in Dutzenden von Klauseln die gesetzliche Regelung zu Lasten der MieterInnen abänderten. Gegen diese Praxis wandte sich die Initiative „Mieter helfen Mietern“ und errang jetzt vor dem Oberlandesgericht München (OLG) in zweiter Instanz einen wichtigen Erfolg. Mindestens sieben Klauseln des vom Haus- und Grundbesitzerverein München bis Ende 1987 herausgegebenen Formularmietvertrags sind unwirksam. Darunter die Bestimmung, wonach bisher eine Vielzahl von sogenannten Kleinreparaturen auf die MieterInnen abgewälzt werden. MieterInnen, deren Vertrag diese oder eine inhaltsgleiche Klausel enthält, können jetzt den Vermieter in Anspruch nehmen, wenn zum Beispiel das Türschloß klemmt, der Boiler entkalkt werden muß oder der mitvermietete Herd nicht mehr funktioniert. Weiter haften die Vermieter dem Urteil des Oberlandsgerichts zufolge dafür, daß vermietete Räume rechtzeitig freigemacht werden. Daß Änderungen und Ergänzungen zum Mietvertrag nur dann gelten sollen, wenn sie schriftlich niedergelegt werden, kann nach Auffassung der Berufungskammer ebenfalls nicht angehen. Auch dürfe dem Mieter keinesfalls zugemutet werden, daß er im Schadensfall seine Unschuld nachweisen muß.

Axel Kobonski von der Initiative „Mieter helfen Mietern“ sieht die „Brisanz dieser Entscheidung darin, daß auf einen Schlag Hunderttausende von Mietverträgen betroffen sind“. Gerade auch deshalb habe man gegen den Haus- und Grundbesitzerverein geklagt, der die Formularverträge seiner Klientel bisher empfahl. Und dies bis Ende 1987 mit der Zusicherung, der Vertragstext würde ständig neu überarbeitet und Gesetz und Rechtsprechung angepaßt. Über 60 Prozent der Münchner VermieterInnen verwenden die Vertragsformulare mit den nichtigen Klauseln. Der Grundbesitzerverein erwägt derzeit die Revision gegen die Entscheidung des OLG. (AZ: 29 U 2366/88)

Walter Z.-H.