DKPler darf lehren

Berlin (dpa) - Zweifel an der Verfassungstreue eines Bewerbers reichen nicht für die Verweigerung eines Lehrauftrags an der Universität. Das entschied am Donnerstag das Bundesverwaltungsgericht in Berlin. Es verwarf damit die Verweigerung eines Lehrauftrags durch das niedersächsische Wissenschaftsministerium wegen der der DKP-Mitgliedschaft des Dozenten. (Az.: BVerwG 7 C 89.87).