Zwangsgeld gegen BVG

Das Landgericht hat gestern ein Zwangsgeld von 10.000 Mark gegen die BVG festgesetzt. Die 13.Zivilkammer ahndete damit die Weigerung der BVG, trotz einer am vergangenen Sonnabend ergangenen einstweiligen Anordnung Plakate des Graphikers Klaus Staeck aufzuhängen.