Ping-Pong um Uni-Frauenbeauftragte

■ TU-Frauen fordern von Wissenschaftssenator Turner eine Beendigung des Eiertanzes um die Kompetenzen der Frauenbeauftragten / Am Montag Diskussion mit Turner angesetzt

Schon über zwei Jahre wird von ihr geredet, passiert ist noch nichts: Die Uni-Frauenbeauftragte, die nach der Novellierung des Berliner Hochschulgesetzes an allen Universitäten eingerichtet werden sollte, steht weiterhin nur auf dem Papier. Näheres regelt die Grundordnung der jeweiligen Hochschule. Wie beim Ping-Pong-Spiel sind seitdem die Grundordnungsentwürfe zur Frauenbeauftragten zwischen Uni-Leitung und Wissenschaftssenat hin- und hergegangen. Den TU-Frauen platzte nun der Kragen. Zum ersten Mal in der Geschichte der TU wurde eine Personalversammlung aller weiblichen TU-Beschäftigten einberufen, an der rund 400 Frauen teilnahmen. Danach schritt frau zur Tat: Ein offener Breif wurde verabschiedet und dem Wissenschaftssenator persönlich ins Haus gebracht. Dieser wollte die Frauen -Delegation zwar nicht persönlich empfangen, ließ jedoch einen Termin ausmachen: Am Montag, dem 30.Januar um 15 Uhr 30 will Turner mit den weiblichen Tu-Beschäftigten im Hörsaal MA005 (Mathe-Gebäude) diskutieren.

Dabei wird es natürlich vor allem um den TU -Grundordnungsentwurf zur Frauenbeauftragten gehen, der zur Zeit wieder mal beim Wissenschaftssenator auf Eis liegt. In einer ersten Runde wurde der ursprüngliche TU-Vorschlag bereits im Sinne des Senators nachgebessert. Inzwischen wurde den TU-Frauen aus der Wissenschaftsverwaltung signalisiert, daß erneut mit einer Ablehnung des Entwurfs zu rechnen sei. Strittig sind vor allem die Kompetenzen der künftigen Frauenbeauftragten. Wird sie zum Beispiel nur Rederecht oder auch ein Antragsrecht, wie die Frauen fordern, haben? Ein anderer Knackpunkt steckt in der Frage, ob die Frauenbeauftragte - etwa bei Personalentscheidungen nur eingreifen darf, wenn Frauen unmittelbar betroffen sind. Es gelte doch gerade, die Männeruniversität TU zu verändern, auch da, wo (noch) keine Frauen sind, argumentieren dagegen die TU-Frauen. „Es gibt keinen Uni-Bereich, der Frauen nicht unmittelbar berührt, außer vielleicht die Ausgestaltung der Männertoiletten“, faßt eine Hochschulangestellte zusammen. Der Wissenschaftssenator wurde daher von der Personalversammlung der weiblichen TU-Beschäftigten aufgefordert, den rechtlichen Rahmen für die Einrichtung der Hochschul-Frauenbeauftragten soweit wie möglich auszulegen.

guth