VfS contra taz

■ Referatsleiter Bakker will Gericht wegen Behauptung einschalten, er habe Springerblätter mit VfS-Material gespickt

Ein hoher Beamter des Verfassungsschutzes (VfS) will jetzt gegen die taz gerichtlich vorgehen. Bei Androhung einer Geldstrafe von 10.000DM verlangt der Referatsleiter „Zentrale Auswertung“ im VfS, Senatsrat Horst Bakker, daß die taz nicht mehr wiederholen darf, was sie in einem Artikel am 18.1.1989 geschrieben hatte. Offenbar ist Bakker auch bereit, bei Gericht eine eidesstattliche Versicherung abzugeben, daß die Behauptungen der taz über ihn falsch seien.

Im Zuammenhang mit den Skandalen des Amtes hatte die taz unter der Überschrift „Zwischen Effizienzkritik und Machterhalt“ folgendes über Herrn Bakker berichtet: „(...) Der regierenden CDU ersparte der wackere Bakker noch vor Jahresfrist einen handfesten Skandal: einen Bericht der Abteilung Rechtsextremismus über die Verquickung von Junger Union mit rechtsradikalen Kreisen stutzte er auf admistrativem Wege in die Rubrik 'harmlos‘ herunter. Doch damit nicht genug. Um ähnlicher Unbill für die Zukunft vorzubauen, ließ er im zweiten Zug auch gleich die betreffene Abteilung personell umstrukturieren. Auch soll es eben jener Bakker gewesen sein, der in der jüngsten Runde des VfS-Skandals die Springerpresse mit internen Informationen aus dem Amt für den längst fälligen Entlastungsangriff der CDU versorgte.“

Die taz wird die geforderte „Unterlassungserklärung“ nicht unterschreiben.

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