Gemeinde haftet für Altlasten

Karlsruhe (dpa) - Mit giftigen Altlasten verunreinigte Gelände dürfen im Bebauungsplan nicht als Wohngebiet ausgewiesen werden.

Andernfalls sind die Gemeinden zum Schadensersatz verpflichtet, wenn sich später aufgrund der Gesundheitsgefährdung die Unbewohnbarkeit des Geländes herausstellt. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einem am Donnerstag verkündeten Grundsatzurteil entschieden. Damit bestätigte er eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm, das die Stadt Bielefeld zur Zahlung von rund 250.000 Mark Schadensersatz verurteilt hatte. Die Stadt hatte 1977 ein ehemaliges Ziegeleigelände in einem Bebauungsplan als Wohngebiet ausgewiesen, das zwischenzeitlich von der Gemeinde als Mülldeponie benutzt worden war. Die Klägerin erwarb das inzwischen mit einem Reihenhaus bebaute Grundstück 1978. (AZ: III ZR 194/87, 26.1.1989)