UNO kritisiert Türkei

■ Menschenrechte werden nach wie vor systematisch verletzt / Bericht zur Sitzung der UNO-Menschrechtskommission am kommenden Montag

Berlin (taz) - Die von der türkischen Regierung im letzten Jahr unterzeichnete Anti-Folter-Konvention der UNO wird im Land systematisch verletzt. Zu diesem Schluß kommt ein bislang unveröffentlichter Report für die am kommenden Montag beginnende Sitzung der UNO-Menschrechtskommission. Der Bericht, der der taz vorliegt, basiert auf Recherchen, die der UNO-Sonderberichterstatter Professor Pieter Kooijmans im September letzten Jahres vor Ort durchführte. Danach wird vor allem in Polizeihaft nach wie vor gefoltert, wird den Anzeigen der Betroffenen kaum nachgegangen und werden entsprechende Untersuchungen auch durch die Gerichte verschleppt.

Richter, die von Kooijmans befragt wurden, gaben als Grund an, daß die türkischen Gesetze bislang nicht der Anti-Folter -Konvention angepasst wurden. Genau dies forderten Vertreter des türkischen Menschrechtsvereins am Donnerstag in Istanbul. Straf- und Strafprozeßrecht des Landes müßten endlich so verändert werden, daß sie mit den Antifolterkonventionen der UNO und der EG, die Ankara beide unterschreiben hat, in Einklang stehen.

Der Sprecher des Menschrechtsvereins, Engin Cinmen, forderte, daß künftig Verhöre nur noch in Anwesenheit eines Anwalts durchgeführt und von einem Untersuchungsrichter oder Staatsanwalt geleitet werden sollen. Darüber hinaus müsse die Strafe für Folterer erhöht werden und Folter auch dann strafbar sein, wenn sie nicht zur Erzwingung eines Geständnisses ausgeübt wurde. Die aufgrund eines erzwungenen Geständnisses gefällten Urteile, so Cinmen, sollten aufgehoben und eine Wiederaufnahme der Verfahren angestrebt werden. Zur Menschenrechtssituation in der Türkei

siehe Tagesthema Seite 3.