Mandat schützt REP

■ Der Spitzenkandidat der „Republikaner“, Andres, braucht sich vorerst nicht wegen Disziplinarverfahren zu verantworten

Dem Spitzenkandidaten der „Republikaner“ und Polizeibeamten, Bernhard Andres (37), bleibt mit dem Einzug in das Abgeordnetenhaus möglicherweise ein Disziplinarverfahren wegen Urkundenfälschung erspart. Wie Innensenatssprecher Birkenbeul auf Nachfrage bestätigte, wird das Disziplinarverfahren gegen Andres wie bei allen Beamten solange ruhen, wie er Abgeordneter ist.

Das Strafverfahren gegen Andres war im vergangenen Jahr in zweiter Instanz gegen 3.000 Mark Geldbuße eingestellt worden. Der Verkehrspolizist Andres, der für zehn Stunden im Monat nebenberuflich als Reisebusfahrer gearbeitet hatte, hatte den Nachweis der Nebentätigkeit auf Firmenbögen eines pleite gegangenen Unternehmens erbracht. Nach dem Abschluß des Strafverfahrens wurde gegen Andres ein Disziplinarverfahren eingeleitet, in dem es nach Informationen der taz nicht nur um die Urkundenfälschung, sondern noch um andere angeblich „rein dienstrechtlichen Angelegenheiten“ gehen soll. Daneben hat er nach Informationen aus gut unterrichteten Kreisen auch noch ein weiteres Verfahren für seine Aussage in der Wahlkampfzeitung der „Republikaner“ zu erwarten: Er, Andres, stehe mit seinem Namen und seiner Stelle als Polizeibeamter für die konsequente Durchsetzung des Wahlprogramms ein. Ob die Dienstvergehen nach dem Ablauf von Andres‘ Abgeordnetentätigkeit noch verfolgt werden, hängt nach Angaben von Birkenbeul davon ab, für wie schwer das Vergehen von der Disziplinarbehörde gehalten wird. „Ich gehe nicht davon aus, daß hier nach vier Jahren Mandatszeit schon eine Verjährung eingetreten ist“, erklärte Birkenbeul.

Ermittlungsverfahren?

Über die Eröffnung eines Ermittlungsverfahrens gegen die Verantwortlichen der „Republikaner“ in Sachen ausländerfeindlicher Wahlkampfspot im SFB hat die Staatsanwaltschaft noch nicht endgültig entschieden. Justizsprecher Achhammer erklärte, daß der Wahlkampfspot nach Auffassung der Staatsanwaltschaft zwar nicht den Straftatbestand der Volksverhetzung erfülle. Wie bei Strafanzeigen von Behörden üblich, habe die Ausländerbeauftragte John jedoch vor einer endgültigen Entscheidung der Staatsanwaltschaft Gelegenheit bekommen, Stellung zu nehmen. Die Erklärung von Frau John werde jetzt geprüft.

plu