Vergangenheitsbewältigung via Groteske

In einem Beleidigungsprozeß wird erstmals die Beihilfe höchster deutscher Richter am Euthanasiemord und die verhinderte Sühnung öffentlich / Angeklagt ist der Botschafter a.D. Dr.Jung, der die Entlarvung seines Vaters als furchtbarer Jurist im Nazideutschland nicht hinnehmen wollte  ■  Von Gerd Nowakowski

Bonn (taz) - Die beiden Schöffinnen sind neu in ihrer Aufgabe. Der Richter am Bonner Amtsgericht, Sünnemann, läßt sie mit staatsbürgerlichem Gestus den Eid sprechen. Sie wählen die religiöse Fassung. Hinter ihnen im Saal des Bonner Amtgerichts hängt das Kreuz. Sie schwören zu urteilen, „ohne Ansehen der Person und nur der Wahrheit dienend“.

Doch gerade darum geht es: haben sich die höchsten deutschen Juristen während der Nazi-Zeit der Beihilfe zum Massenmord schuldig gemacht, ohne jemals dafür belangt zu werden? Ist es ein Zufall, daß sich die in Nachkriegsdeutschland nie vollzogene Abrechnung mit den furchtbaren Juristen nun im Gewande einer Groteske vollziehen muß, als Beleidigungsklage auf unterster juristischer Ebene? Und kommt es von ungefähr, daß die so lange verdrängte Vergangenheit den Justizapparat aufrührt und die Genesis dieses Falles einem Kriminalroman ähneln lässt?

Dr. Ernst Friedrich Jung, bis vor kurzem deutscher Botschafter in Ungarn, hat diesen Prozeß möglich gemacht, der wahrscheinlich die letzte Gelegenheit darstellt, über die Verbrechen der nationalsozialistischen Blutrichter zu verhandeln. Dr.Jung hat das unfreiwillig getan. Ihm geht es in diesem seit fünf Jahren verschleppten Verfahren um die unbefleckte Ehre seines Vaters. Der nämlich, seit 1931 Mitglied der NSDAP, war während der Nazi-Herrschaft Genralstaatsanwalt am Berliner Kammergericht. Später diente er dem Führer als Oberlandesgerichtspräsident in Breslau und ganz am Ende als Kommandant einer Volkssturmeinheit.

Ein Mordkomplott (1941)

von Schreibtischtätern

Am 23.April 1941 war Jung mit anderen Generalstaatsanwälten und Präsidenten von Oberlandesgerichten - also der Spitze des deutschen Justizapparats - zu einer Konferenz des Justizministeriums in Berlin geladen. Auf der Tagesordnung: die massenhafte Ermordung von „Geisteskranken“ und „unwertem Leben“. Die bereits laufende Aktion basierte allein auf einem geheimen Führerbefehl, der selbst nach damaliger Auffassung nicht als geltendes Recht angesehen werden konnte. Die Mordaktion aber ließ sich nicht geheim halten: Die Bevölkerung, insbesondere nahe der Vernichtungsanstalten, konnte die Vergasungswagen nicht übersehen, die Hinterbliebenen hegten Mißtrauen über das plötzliche Ableben ihrer Verwandten, die Vielzahl von Todesfällen, die immer gleichen Benachrichtigungsschreiben riefen bei kirchlichen Stellen Mißtrauen hervor. Anzeigen gegen Anstaltsleitungen wurden gestellt, die Justiz mußte sich damit beschäftigen. Dies mußte unterbunden werden, war deshalb das Anliegen des amtierenden Justizministers Dr.Schlegelberger an jenem 23.April 1941. Die Juristen sollten das Euthanasie-Programm mit dem Namen „Aktion T4“ vor jeder Störung abblocken, jede eingehende Anzeige gegen Mordhelfer, jedes Nachforschungsbegehren von verzweifelten Angehörigen sollten die Elite-Juristen an sich ziehen und unterbinden.

Generalstaatsanwalt Jung und seine Kollegen nehmen dieses eindeutig rechtswidrige Ansinnen schweigend und ohne Protest hin. Bis zum offiziellen Ende der „Aktion T4“ im August 1941 werden 71.088 Menschen ermordert; der dann inoffiziell weitergeführten Aktion fielen bis zum Kriegsende noch einmal 100.000 Menschen zum Opfer.

Nach dem „Zusammenbruch“ ist kein deutscher Richter und Staatsanwalt jemals für die in der Nazizeit begangenen Untaten zur Verantwortung gezogen worden. Selbst die Blutrichter von Freislers Volksgerichtshof, dieser perversen Rechtsbeugungsanstalt, wurden - wie der Richter Heese in Berlin - freigesprochen. Immer konnten sich die Juristen ohne Gewissen, die selber für nichtigste Anlässe die Todesstrafe forderten, sich der Verantwortung mit einem einfachen Hinweis entziehen: sie hatten nicht bösartig Gesetze gebeugt, sondern sich stets auf der Grundlage geltendes Rechts bewegt. Die Nachkommen der Mordopfer mochten da selbst zu Opfern gemacht werden und solche Argumentation im hilflosen Zorn entgegennehmen, die Kollegen auf der Richterbank klappten zufrieden den Aktendeckel zu.

Deshalb kommt der Konferenz im Berliner „Haus der Flieger“ besondere Bedeutung zu: Hier haben sich die höchsten deutschen Juristen im Rahmen bloßer Verwaltungstätigkeit der Beihilfe zum Mord schuldig gemacht; hier gab es eine Handhabe zur Strafverfolgung. Ein solches Verfahren hat es auch tatsächlich gegeben - nur zum Abschluß und an die Öffentlichkeit kam es nie - bis zum Bonner Beleidigungsprozeß.

Ein Aufsatz (1974)

entlarvt die Täter

Der hessische Generalstaatsanwalt und Antifaschist Fritz Bauer hatte 1965 eine Voruntersuchung begonnen, die sich gegen den ehemaligen Justizminister Schlegelberger und weitere 18 Konferenzteilnehmer richtete. Die Beschuldigten wurden vernommen, die Protokolle und Ergebnisse der Untersuchung füllten insgesamt 15 Bände mit jeweils mehreren hundert Seiten. Kurz vor der Anklageerhebung 1968 aber starb Fritz Bauer überraschend. Ergebnis: zu einem Prozeß kam es nicht mehr, vielmehr wurde das Verfahren Anfang 1970 mit einer 9 Zeilen (!) langen Begründung eingestellt.

Der 66-jährige Ex-Diplomat Dr.Ernst Jung ist ein hochgewachsener, straffer Mann, dem man sein Alter nicht ansieht. Er spricht schnörkellos und präzise. Er ist der Angeklagte in einem Verfahren, das er so nicht gewollt hat, das er nicht versteht. Er will das Andenken seines Vaters schützen, den er sehr verehrt habe. Deswegen habe er einen Brief an den Richter am Oberlandesgericht Braunschweig, Dr.Helmut Kramer geschrieben, der ihn nun auf die Anklagebank gebracht hat. Denn Kramer ist der „von polemischer Schmähabsicht getrieben(e)“ Verfasser eines Artikels über dieses schändliche Kapitel deutscher Justiz und dessen unterbliebene Sühnung. Ort: die vierteljahresschrift 'Kritische Justiz‘ im Heft 1/84 unter dem Titel „Selbstentlastung der Justiz für die Teilnahme am Anstaltsmord“.

Der Botschafter a.D. will keine Zweifel aufkommen lassen. „Das Gebirge an Verbrechen wird mit dem Abstand der Zeit nicht kleiner“, führt er über die Nazizeit aus - nur: sein Vater sei kein Mordgehilfe gewesen, wie es Richter Kramer unterstelle. Weil Dr.Jung in etlichen Briefen an Justizverwaltungen und andere Stellen Kramer der Falschdarstellung bezichtigte und ein Disziplinarverfahren forderte, steht er nun wegen Beleidigung, Verleumdung und falscher Verdächtigung vor den Schranken des Gerichts.

Ironie der Geschichte: zu beweisen ist dies nur unter Hinzuziehung eben jenen Materials von Fritz Bauer, das für die Justiz immer derart peinlich war, daß sie es - wie die Nazis die Konferenz damals - als „Verschlußsache“ unter Geheimhaltung stellte. Bezeichnende Begründung: weil „die Kenntnisnahme durch Unbefugte für die Interessen und das Ansehen der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder schädlich sein kann“.

Euthanasie sei glatter Mord, habe der Vater vertreten, beteuert der Sohn. Dieser habe sich über die Nazi-Untaten „empört und bedrückt“ gezeigt. Seit 1934 bereits habe es beim Parteigenossen Jung eine „Ernüchterung“ über die Nazis gegeben; später habe er gar vertreten, daß der „Beseitigung Hitlers erste Priorität zukommt“. Sein mehrfacher Kriegseinsatz, zuerst als Bataillonskommandant an der „Westfront“, sei als „Flucht aus der ungeliebten Tätigkeit als Generalstaatsanwalt“ zu verstehen, führt der Sohn aus. Freilich, der Vater habe im Familienkreis wegen der damit verbundenen Gefahr auch zur Vorsicht gemahnt, in Äußerung und Handeln.

Richter Kramer, ein kleiner, unruhiger, im Vortrag zuweilen peinlich penibler Mensch, zeichnet ein anderes Bild des Vaters. Für Kramer ist der Prozeß nur Mittel zum Zweck; er hat den Köder genutzt, der sich so unverhofft in Gestalt des empörten Sohnes bot. Kramer kämpft für die selbstkritische Aufarbeitung der nationalsozialistischen Vergangenheit, gegen das ideologische und wahrheitswidrige Selbstbild der Juristen. Dabei ist Kramer befangen in der eigenen Zugehörigkeit zum Berufsstand. Dies ist ihm anzumerken, wenn er einen Befangenheitsantrag gegen Richter Sünnemann stellt und ihm gleichzeitig entschuldigend sein Bedauern versichert, dies gegen einen Kollegen tun zu müssen, aber es sei „aus prozessualer Notwendigkeit“.

Ein Prozeß bricht

das Stillhalteabkommen

Kramer hat auf diesen Prozeß hingearbeitet. Dienstaufsichtsbeschwerden zur Akteneinsicht hat er geführt, mehrere frühere Termine sind abgesetzt worden, die Bearbeiter wechselten, ein Richter verstarb, ein Staatsanwalt wurde versetzt. Viele Ungereimtheiten wirken auf den Betrachter; Richter Kramer haben sie verbittert. Als es endlich zur Verhandlung kommen soll, geschieht das Unwahrscheinliche: die als Grundlage fast unentbehrlichen Ermittlungsakten Bauers, die nach Darstellungen fast einen Kleinlaster füllen, verschwinden auf dem Weg zwischen Staatsanwaltschaft und Bonner Amtsgericht spurlos. „Sie sind außer Kontrolle geraten“, nennt das Oberstaatsanwalt Winkelmann. Das war im Februar 1987. Aufgetaucht sind die Akten bis heute nicht, und auch hier gab es keine besondere Eile, weder bei der Nachforschung noch bei der Rekonstruktion der Unterlagen.

Am vergangenen Dienstag, mit 20 Jahren Verspätung, wird aus der Bauerschen Anklageschrift zitiert. Amtsrichter Sünnemann hetzt durch den Text, als sei der Teufel hinter ihm her. Enthalten ist auch die Vernehmung des Generalstaatsanwalts Jung. Er habe den Befehl für eine „ungeheuerliche Gemeinheit“ gehalten, gab dieser zu Protokoll. Es herrschte ein „eisiges Schweigen, daß einer Ablehnung gleichkam“, beschreibt der Jurist die Konferenz. „Der Gedanke, daß aus dem Schweigen eine Zustimmung geschlossen werden könnte, ist mir nicht gekommen“, heißt es weiter. Er habe seinen Widerwillen in privatem Gespräch Ausdruck gegeben, auch den Justizminister aufgesucht und ihm erklärt, er könne aus religiösen Gründen dem Befehl nicht folgen. Allerdings, auch dies steht in den Akten, weder erinnerte sich Schlegelberger an einen solchen Besuch noch gibt es einen Vermerk darüber. Von der bereits laufenden Euthanasie-Aktion will Jung nichts gewußt haben: Er habe auf der Konferenz geschwiegen, weil er völlig überrascht worden sei von der schrecklichen Enthüllung. Eine Behauptung, die der Gutachter Dr.Müller angesichts massenhafter Informationen in der Bevölkerung schlicht für unwahr hält.

Jung stand nicht allein: Widersprochen hat kein Jurist. Genau dieses billigende Schweigen habe es den Nazis erst ermöglicht, die Mordaktion ungehindert durchzuführen, argumentierten Bauer und Helmut Kramer. Der Teilnehmer Dr.Hirte führt an, er habe seine Bedenken nicht geäußert, weil er mit 35 Jahren der jüngste in der Runde gewesen sei. (Das hat ihn später nicht gehindert, gegen Jugendliche Todesurteile zu verhängen und zu vollstrecken). Auch der Generalstaatsanwalt Stäcker hält sich den Überraschungseffekt zugute, und - so verteidigt sich Stäcker - ein Protest wäre wegen der damit verbundenen Gefahr „sinn und zwecklos“ gewesen.

Vergangenheit mit Glace

Handschuhen entsorgt

Bemerkenswert ist, wie die Strafverfolgungsbehörde nach dem Tode Bauers sich die dünnen Schutzbehauptungen der obersten Juristen zu eigen machte. Der Frankfurter Generalstaatsanwalt gesteht Dr.Hirte zu, ein Schweigen habe auch deshalb nicht ohne weiteres als Zustimmung ausgelegt werden können, weil keine Diskussion „zugelassen“ gewesen sei. Das stimmt nicht, zeigt das Sitzungsprotokoll. „Wenn jemand der Verpflichtung zum Protest aus Mangel an Mut nicht nachkommt, so kann dies allenfalls am Strafmaß, nicht an der Strafbarkeit etwas ändern“, argumentiert Kramer.

Es gab auch positive Beispiele - bezeichnenderweise auf unterster Richterebene. Der Magdeburger Amtsrichter Kressig erstattete 1940 Mordanzeige wegen der Euthansie-Aktion. Er ließ sich auch vom Noch-Staatssekretär und nachmaligen Volksgerichtshof-Vorsitzenden Freisler nicht davon abbringen, immer wieder Sturm gegen die Mordaktion zu laufen. Passiert ist Kressig nichts, abgesehen von einer vorzeitigen Pensionierung. Generalstaatsanwalt Jung behauptete freilich gegenüber Bauer, von den sich über Monate hinziehenden spektakulären Aktionen Kressigs nie etwas erfahren zu haben.

Besonders empört ist Richter Kramer, daß sich insbesondere Dr.Stäcker auf einen eindeutig rechtswidrigen Befehl berufen kann, dem er Gesetzeswirkung zugemessen habe. Dies sei - zu Recht - in ungezählten Verfahren auch den untersten SS -Dienstgraden versagt worden. Sämtliche juristischen Grundlagen über die Definition einer Beihilfe seien bei der Einstellung außer Acht gelassen worden, resümiert Helmut Kramer, der diesen „beschämenden“ Beschluß, dieses „bestgehütete Geheimnis der Nachkriegsjustiz“ endlich öffentlich machen will.

Der furchtbare Jurist Jung wird vor dem Amtsgericht nur als Konferenzteilnehmer gesehen, nicht zur Kenntlichkeit enthüllt. Jener Jurist, der 1935 in einem Aufsatz freudig begrüßt, daß „die Staatsanwaltschaft ... Zu einem Werkzeug in der Hand des Führers geworden ist, das ihm ... In treuem unbedingten Gehorsam zur Vefügung steht“, bleibt ungewürdigt. Ebenso nimmt Jung an einer Geheimkonferenz teil, bei der nach den Novemberpogromen 1938 die Niederschlagung von Strafanzeigen im Zusammenhang mit der „Reichskristallnacht“ erörtert werden. Williges Werkzeug ist Jung auch, als 1937 auf einer Geheimkonferenz mit der SS angehandelt wird, wie „verschärfte Vernehmungen“ - sprich Folter - juristisch folgenlos zu erfolgen haben. Das mißglückte Attentat auf Hitler habe „aufrüttelnd und befreiend“ gewirkt, freut sich Jung 1944 in einem Bericht: „mit großer Zuversicht werden daher... Das schnelle Einschreiten gegen die Verräter... Begrüßt“. Zwei Tage schleppt sich die Verhandlung hin. Der Ex-Botschafter Jung und sein Bruder insistieren, sich nur auf die Behauptungen im Artikel zu beschränken, die den Vater betreffen. Alles andere sei „unbeachtlich“. Die Söhne halten fest am Vater, der Hitler feindlich gegenübergestanden habe und nach dessen Aussage gar Zugang in „Widerstandskreise“ gefunden habe. Das Entnazifizierungsverfahren, nach dem Krieg vom Sohn als Rechtsvertreter des Vaters betreut, weiß darüber nichts. Der Vater wird darin - nur - als „Mitläufer“ eingestuft.

Es ist ein merkwürdiger Prozeß, bei dem der Nebenkläger Kramer manchmal fast der Angeklagte zu sein scheint. Sämtliche Beweisanträge Kramers werden abgelehnt; die verschwundenen Akten für die Wahrheitsfindung für unbeachtlich erklärt. Im Plädoyer Winkelmanns finden sich gehäuft entlastende Formulierungen für den Nazi-Juristen: dessen Behauptungen, wie alles war, seien „nicht erwiesenermaßen falsch“ oder: „es mag unwahrscheinlich klingen, ist aber nicht widerlegt“. Deutlicher wird der Staatsanwalt in der Gesamtwürdigung: „Die Spitze der Justiz hat eklatant versagt“, führt er aus. „Wer außer ihnen hat widersprechen und die Mordaktion verhindern sollen?“, fragt er seinen Berufsstand und läßt dennoch ausdrücklich offen, ob es sich um Beihilfe zu Mord gehandelt habe. Die von Kramer in seinem Artikel geäußerten Ansichten aber seien begründet; die pauschale Verurteilung des Beitrags durch den Diplomaten Jung deshalb ein beleidigender „Wertungsexzeß“. Winkelmann fordert eine Geldstrafe; das Gericht spricht frei.

Die Laien-Schöffinnen sind überfordert. Zu richten an diesem Amtsgericht ist über eine Beleidigung, zu richten wäre über eine Justiz, die sich nie von ihren Wurzeln losgesagt hat. Es sei eine wichtige Aufgabe, die Vergangenheit zu erhellen, sagt Staatsanwalt Winkelmann, aber dies könne nicht durch einen solchen Prozeß erreicht werden. Das ist richtig. Aber: Das Verfahren im kleinen Saal des Bonner Amtsgerichts war die erste und einzige Chance, diese Vergangenheit aufzudecken. Der letzte Teilnehmer der Konferenz ist 1987 verstorben. Dem Diplomaten Jung ist für den Prozeß zu danken.