Alles legal bei Simons

■ „Knastblatt„-Herausgeber vom Vorwurf der „Scheinehe“ freigesprochen / Richterin zieht Vergleich zum Eheleben des Berliner Ex-Justizsenators Scholz

Wegen Verstoßes gegen das Ausländergesetz standen gestern Ralf Axel Simon - durch sein Engagement für Gefangene besser bekannt als „Knastblatt-Axel“ - und seine türkische Ehefrau Ayse Simon vor dem Amtsgericht. Das seit 1980 verheiratete Paar mußte sich des Vorwurfs erwehren, bei der Ausländerbehörde wahrheitswidrige Angaben über ihr Eheleben gemacht zu haben, um eine Aufenthaltserlaubnis für Ayse zu bekommen.

Der Prozeß endete mit Freispruch zum einen, weil „nicht zweifelsfrei“ nachzuweisen war, ob Axel in der fraglichen Zeit im März 1986 wirklich, wie behauptet, mit Ayse und ihren fünf Kindern unter der gemeinsamen Meldeanschrift zusammengewohnt hatte.

Zum anderen, so Richterin Müller, ob man zusammenwohnt oder nicht, das sage doch nichts über eine Beziehung aus. Sie hatte gleich ein praktisches Beispiel zur Hand: „Es würde doch auch niemand auf die Idee kommen zu behaupten, daß der frühere Justizsenator und jetzige Verteidigungsminister eine Scheinehe führt, nur weil er mal in Berlin oder Bonn ist und seine Frau am Bundesgerichtshof in Karlsruhe.“

Axel (38) und Ayse (35) Simon hatten den Noch -Bundestagsabgeordneten Wolfgang Lüder (FDP) und dessen Sozius Swatzina mit ihrer Verteidigung betraut.

Lüder hatte bereits während der Verhandlung darauf hingewiesen, daß der Vorwurf der wahrheitswidrigen Angaben hinfällig sei: Die in Rede stehende Aussage des Paares vom März 1986 über den gemeinsamen Wohnsitz habe aber keinerlei Relevanz für die Erteilung der Aufenthaltsberechtigung für Ayse Simon gehabt.

Ayse hatte im Sommer 1987 aufgrund einer direkten Anweisung von Innensenator Kewenig eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis erhalten. Der Fall hatte seinerzeit Schlagzeilen gemacht. Ausländerbehörde und Verwaltungsgericht hatten sich über Kewenigs Intervention für „zum Schein mit Deutschen verheiratete Ausländer“ sehr verwundert gezeigt und sich des Eindrucks einer koalitionspartnerschaftlichen Gefälligkeit für Lüder nicht erwehren können.

Die Innenverwaltung hatte ihre Entscheidung hingegen mit der langen Ehe der Simons begründet: Ayse „könnte sich jetzt sogar, wenn sie wollte, offiziell von ihrem Ehemann trennen, ohne ausländerrechtliche Konsequenzen befürchten zu müssen“, hatte Mitarbeiter Müller-Zimmermann von der Innenverwaltung befunden.

Obwohl Ayse gestern bereits über ein Jahr im Besitz einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis war, blieb dem Paar der Prozeß nicht erspart. Der Prozeß war sogar fünfmal terminiert und wieder verschoben worden, bis es gestern endlich zur Verhandlung kam.

Zu guter Letzt plädierte zwar selbst der Anklagevertreter auf Freispruch. Allerdings nicht aus später Einsicht, sondern weil seine Belastungszeugen, eine Hauswartsfrau und deren Tochter sowie Beamte von der Ausländerbehörde, keine hundertprozentigen Beweise für eine Scheinehe der Simons im März des Jahres 1986 vorlegen konnten.

plu