PLO vergleicht Israel-Politik mit NS-Terror

PLO verlangt Verurteilung der Politik Israels als Verbrechen gegen die Menschheit  ■  Aus Genf Andreas Zumach

Die PLO verlangt von der UNO-Menschenrechtskommission die Verurteilung der Politik Israels in den besetzten Gebieten als „Verbrechen gegen die Menschheit nach den Kriterien der Nürnberger Prozesse“. Einen entsprechenden Resolutionsentwurf legte die Beobachterdelegation der PLO zum Abschluß der fünftägigen Palästina-Debatte in Genf vor.

Nabil Ramlawi, ständiger PLO-Vertreter in Genf und Leiter der Delegation, die aufgrund der jüngsten Beschlüsse der UNO -Vollversammlung erstmals unter dem Namen „Palästina“ auftrat, zog mehrfach Vergleiche zwischen der Politik der Nationalsozialisten und der der israelischen Regierung. Der Einsatz von Tränengas und chemischer Keule durch israelische Soldaten bedeute, so Ramlawi, eine „kollektive Gaskammer“ für die Bewohner der besetzten Gebiete. Er zitierte Angaben des Roten Kreuzes sowie von amnesty international, wonach es innerhalb eines Jahres in den besetzten Gebieten 560 Tote, 40.000 Verwundete, darunter 400 mit bleibenden Behinderungen, 50.000 Gefangene, 840 zerstörte Häuser sowie 1.600 Fälle von Mißhandlungen palästinensischer Frauen gegeben habe.

Eine Resolution formal einbringen können nur die 43 Mitgliedsstaaten der Menschenrechtskommission. Die Abstimmung über alle Resolutionen und Untersuchungsberichte erfolgt erst in den letzten beiden Wochen der bis zum 6.März terminierten Konferenz. Doch der jetzige Textvorschlag der PLO findet in dieser Form nicht einmal die Unterstützung aller arabischen Staaten und dürfte noch erheblich verändert und abgeschwächt werden, um eine Mehrheit sicherzustellen. Darauf deutet auch die Haltung der USA im New Yorker UNO -Sicherheitsrat hin. Nachdem sie bereits im Januar einem Resolutionsentwurf der sieben neutralen Staaten wegen Israel -kritischer Aussagen zunächst zurückgewiesen und dann die Formulierung von der „Notwendigkeit gegenseitigen Verständnisses“ durchgesetzt hatten, legte das State Department diese Woche nach und verlangte, die Forderung nach „beiderseitiger Zurückhaltung“ in den Text aufzunehmen. Daraufhin zogen die neutralen Staaten ihren Entwurf vorläufig zurück.

Gestiegen sind die Chancen für die Beschlußfassung über ein Protokoll zur Abschaffung der Todesstrafe. Auf Befremden bei Beobachtern und anderen Delegationen stößt in diesem Zusammenhang die Tatsache, daß die bundesdeutsche Delegation, die für die Verabschiedung des Protokolls eintritt, wie in den Vorjahren von dem als Befürworter der Todesstrafe bekannten CSU-Politiker Richard Jäger angeführt wird. Die Bonner Haltung zur Todesstrafe wird in den Debatten der Menschenrechtskommission jeweils von anderen Delegationsmitgliedern vorgetragen.