Hungerstreik

■ Drei Gefangene aus Tegel schließen sich Hungerstreik der RAF-Gefangenen an / Kein Besuch von Häftlingen

Dem bundesweiten Hungerstreik der Gefangenen aus der RAF haben sich in Berlin jetzt drei Insassen der Haftanstalt Tegel angeschlossen. Justizsprecher Christoffel erklärte, daß die drei Männer nicht aus der „terroristischen Szene“ kämen. Sie hätten sich dem Streik „aus Sympathie“ für die Forderungen der Gefangenen aus der RAF angeschlossen und keine eigenen erhoben. Nach Angaben von Christoffel handelt es sich bei den drei Insassen um einen 31jährigen Mann, der wegen Diebstahls in zwei Fällen zu 15 Monaten Haft - bis zum Juli 1989 - verurteilt wurde. Des weiteren um einen 29jährigen, der wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz und Körperverletzung noch bis zum September dieses Jahres einsitzt, und um einen 48jährigen Mann, der wegen Raubmordes zu Lebenslänglich verurteilt wurde. Auf die Frage, ob gegen die drei Tegler wie gegen die an dem Hungerstreik teilnehmenden Gefangenen aus der RAF ein Ermittlungsverfahren wegen „Unterstützung“ oder „mitgliedschaftlicher Betätigung in einer terroristischen Vereinigung“ eingeleitet worden sei, verwies Christoffel auf die Zuständigkeit der Bundesanwaltschaft in Karsruhe. Doch deren Herren Pressesprecher Prechtel und Förster waren am gestrigen Fastnachtdienstag nicht erreichbar.

Auf Nachfrage erklärte Christoffel, daß die Zellen der in der Frauenhaftanstakt Plötzensee einsitzenden RAF-Gefangenen Angelika Goder und Gabriele Rollnick - beide beteiligen sich seit dem 1.2. am bundesweiten Hungerstreik - auf Anordnung der Bundesanwaltschaft nach Bekanntwerden der Aktion durchsucht worden seien. Besuche von anderen Gefangenen wurden ihnen untersagt.

plu