Zimmermann denkt über Einbürgerung von Ausländern nach

Bonn (dpa) - Vor dem Hintergrund des von Hamburg und Schleswig-Holstein angestrebten und heftig umstrittenen Ausländerwahlrechts hat das Bundesinnenministerium jetzt ein Einlenken in der Frage der Einbürgerung signalisiert.

Bundesinnenminister Friedrich Zimmermann (CSU) sei durchaus bereit, den „Erwerb der Staatsbürgerschaft in einem vernünftigen Maß zu erleichtern“, hieß es am Dienstag aus dem Ministerium. Denkbar sei, die Gebühren zu senken und die Wartezeit zu verkürzen - etwa von jetzt zehn auf acht Jahre.

Zimmermann hatte mit einer Verfassungklage gedroht, falls Hamburg am 15. Februar das Kommunalwahlrecht für Ausländer einführen sollte. Auch Bundesjustizminister Hans Engelhard (FDP) hatte die Auffassung vertreten, ein solches Wahlrecht sei im Grundgesetz nur für deutsche Staatsangehörige vorgesehen.

Der FDP-Bundestagsabgeordnete Burkhard Hirsch forderte gestern in Bonn, den Erwerb der Staatsangehörigkeit zu erleichtern, „wenn man das Wahlrecht und die Staatsangehörigkeit verbindet“. Wie Zimmermann und Engelhard hält auch Hirsch ein Wahlrecht für Ausländer - selbst auf kommunaler Ebene - für nicht verfassungsgemäß. Er betonte jedoch, die FDP könnte einem Wahlrecht für EG-Mitglieder zustimmen, wenn es in allen Mitgliedstaaten eingeführt werde. „Dann ist es ein Schritt auf Europa zu.“

In Schleswig-Holstein stimmt der Landtag am 14. Februar in zweiter Lesung über ein eingeschränktes Kommunalwahlrecht für Ausländer ab. Wahlberechtigt sollen danach Europäer sein, in deren Ländern auch Bürger der Bundesrepublik wählen können. Betroffen wären Dänen, Iren, Niederländer, Norweger, Schweden und Schweizer.