Prozeß gegen DVU-Feind

■ Jobst P. schmiß rechtsradikale Reklame in die Weser / Am Mittwoch Prozeß um 200 Mark Bußgeld / Bremer Kripo hatte bei Gerhard Frey Strafanzeige bestellt

Am kommenden Mittwoch, den 15.2., steht der erste und einzige Bremer für ein Delikt vor Gericht, mit dem sich im Sommer 1987 tausende solidarisiert hatten. Jobst P. wird von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen, Plakate der DVU nebst Stelltafel in die Weser geworfen zu haben. 200 Mark Bußgeld sollte er dafür zahlen. Gleichzeitig wurden die Strafverfahren gegen alle anderen - auch prominente Beschädiger der rechtsradikalen Reklame - so z.B. den Vorsitzendendes SPD-Unterbezirks Ost, Armin Stolle oder die Klöckner-Betriebsräte - eingestellt. Jobst P. besteht auf Gleichbehandlung, zahlte nicht und muß sich deshalb nun vor Gericht verantworten.

„Ich habe das Verfaren eingestellt“, wurde den prominenteren DVU-Plakat-Übermalern von Polit-Staatsanwalt Hans-Georg

von Bock und Polach damals „hochachtungsvoll“ mitgeteilt und gleichzeitig daran erinnert, „daß grundsätzlich Beschädigung von Wahlplakaten, gleichgültig welcher Partei diese gehören, strafbar sind“.

Für Jobst P. ist es „überhaupt ein Skandal, daß Aktionen gegen rechtsextreme Propaganda strafwürdig sind“. Zudem versteht er die „Widersprüchlichkeit“ der Behörden nicht: „Einerseits erteilt Klaus Wedemeier dem DVU-Abgeordneten im Rathaus Hausverbot, auf der anderen Seite pflegt die Innenbehörde einen höflichen Briefwechsel mit dem Kopf der rechtsradikalen Wahlvereinigung: Gerhard Frey.“

„Das ist ganz großer Quatsch“, hatte Staatsanwalt von Bock und Polach gegenüber der taz den Vorwurf zurückgewiesen, er lege bei der Strafverfolgung von

DVU-Gegnern zweierlei Maß an. Sein Kriterium sei die „Schwere des Eingriffs“ gewesen. Außerdem habe im Falle der großen Stellwände gar kein Strafantrag der Besitzerin Deutsche Städtereklame vorgelegen.

Im Falle Jobst P.s war die Strafanzeige jedoch vom 16. Kommissariat der Kripo selbst bestellt worden. In einem Brief an die DVU schilderte die Polizei Jobst P.s antifaschistischen Einsatz auf der Weser-Brücke und fragte dann freudlich an, „ob die DVU als Geschädigter Strafantrag stellt“.

Der Klöckner-Betriebsrat und die bundesweite Aktionskonferenz gegen Neofaschismus und Rassismus haben ihre volle Solidarität mit Jobst P. erklärt.

Ase

Der Prozeß findet am Mittwoch, 15.2., um 13:30 Uhr im Amtsgericht, Zimmer 551, statt.