North-Prozeß wird Staatsgeheimnis

■ US-Justizminister und Ankläger einigen sich auf Kompromiß / Teile des Verfahrens unter Ausschluß der Öffentlichkeit

Berlin (wps/taz) - Geht es dem Drahtzieher des Iran-Contra -Deals Oliver North jetzt doch noch stellvertretend für seine Chefs Bush und Reagan an den Kragen? Seit Wochen zieht sich das Gerangel um den Prozeß gegen den ehemaligen Mitarbeiter in Reagans Sicherheitsrat hin: Erst wurde die Anklage entschärft und nun der Prozeßbeginn verzögert. Noch am Sonntag entschied der Oberste Gerichtshof in den USA, den Beginn des Prozesses erneut von Montag auf mindestens Ende der Woche zu verschieben. Doch nur wenige Stunden später einigten sich Justizminister Dick Thornburg und Sonderankläger Lawrence Walsh auf einen Kompromiß: Da die Bush-Regierung befürchtet, daß North zu seiner Entlastung geheime Informationen bekanntgibt, sollen die Maßnahmen zum Schutze der „Staatsgeheimnisse“ verschärft werden. Das bedeutet, daß Teile des Verfahrens unter Ausschluß der Öffentlichkeit stattfinden und der Umfang der Geheimdokumente, die herangezogen werden sollen, begrenzt wird. Von der Zustimmung des zuständigen Richters zu diesem Kompromiß hängt es nun ab, wann der Prozeß beginnt.

Die Staatssicherheit sei gefährdet, erklärte Dick, weshalb das Justizministerium auch am Mittwoch den Antrag gestellt hatte, daß ihm ein Zensurrecht bei den von North vorgelegten Geheimunterlagen eingeräumt werden müsse. Die Sorge der Bush -Mannen belegt indirekt Vorwürfe, daß ihr Chef als Vizepräsident von dem geheimen Versorgungsnetz für die Contras wußte.

Immer dann, wenn die offizielle, durch Senat und Repräsentantenhaus bewilligte Militärhilfe nicht ausreichte, traten die „Cowboys“ im Weißen Haus in Aktion. Unter Leitung von North machten sie für die Contras auch Gelder flüssig, nachdem der Kongreß jegliche US-Militärhilfe untersagt hatte. Im Verlauf der Anhörungen der Untersuchungsausschüsse des Kongresses wurden zwar viele Details des Versorgungsnetzes bekannt. Auch mußten einige Reagan -Mitarbeiter ihren Hut nehmen. Zu einer Beschuldigung des Präsidentenpaares kam es aber nie. Daß dies noch nachträglich passiert, liegt weder im Interesse von North noch von Sonderankläger Walsh.

North will sich andererseits nicht einfach als Sündenbock benutzen lassen. Mit seiner Drohung, geheimes Material offenzulegen, zwingt er die Regierung dazu, den Prozeß gegen ihn immer mehr zu verwässern, um das Strafmaß bei einer Verurteilung zu drücken und später eine Begnadigung leichter durchzusetzen. Noch muß sich North u.a. wegen Behinderung der Ermittlungen, wegen Zerstörung von Regierungsdokumenten und der Bestechung verantworten. Im Höchstfall drohen ihm 60 Jahre Haft.

mf