Verschärftes Recht aufs Eigentum

■ Eigenbedarfsrecht vom Vermieter vom Bundesgerichtshof gestärkt / Berliner Mieterverein spricht von „verhängnisvoller Tendenz“ / „Druck wird verschärft“

Die in Berlin besonders heftig geführte Diskussion um die Wohnungspolitik ist um ein Variante „bereichert“ geworden. Das Bundesverfassungsgericht hat nunmehr das Recht der Vermieter gestärkt, unter Berufung auf Eigenbedarf dem Mieter einer Wohnung zu kündigen. Es entschied am Dienstag, daß die Gerichte den Wunsch des Vermieters, seine bisher vermietete Wohnung nunmehr selbst zu nutzen oder durch Angehörige nutzen zu lassen, grundsätzlich akzeptieren müßten.

Der Berliner Mieterverein bezeichnete diese Entscheidung gestern als eine verhängnisvolle Tendenz. Die besonders in Berlin angespannte Lage auf dem Wohnungsmarkt werde verschärft, wenn Mietern in Eigentumswohnungen nunmehr leichter gekündigt werden könne und sie somit das Heer der Wohnungssuchenden vergrößerten. Diese in der Tendenz mieterfeindliche Entscheidung passe nicht in die wohnungspolitische Landschaft. Dennoch bestünde für die betroffenen Mieter kein Grund zur Panik, so der Mieterverein. Vor willkürlichen Kündigungen bestünde nach wie vor ausreichender Schutz. Den zuständigen Gerichten sei es schließlich vorbehalten, den vorgetragenen Eigenbedarf im Einzelfall zu prüfen. Nur wenn „vernünftige und nachvollziehbare Gründe“ vorliegen, ist Eigenbedarf gegeben.

Diese „vernünftigen“ Gründe sind allerdings durch das Bundesverfassungsgericht um einiges erweitert worden, da es entschied, daß nicht ausschließlich an objektiven Kriterien gemessen werden könne, ob Eigenbedarf gegeben ist. Auch subjektive Gründe, das heißt persönliche Bedürfnisse des Vermieters, sind laut Bundesverfassungsgericht ein Anlaß, die Eigenbedarfskündigung für rechtens zu erklären.

Der Druck auf die Mieter der rund 70.000 Eigentumswohnungen in Berlin wird somit um einiges verschärft. „Mit Eigenbedarfskündigungen wird bereits bei ganz alltäglichen Mietstreitigkeiten gedroht“, so Reiner Wild vom BMV. „Auch wenn sich im Nachhinein herausstellt, daß die Kündigung nicht rechtens war, ist die Wohnung erst mal weg.

Der Mieterverein fordert nun den, von wem auch immer gebildeten, neuen Senat auf, sich für eine entsprechende Gesetzesänderung einzusetzen.

du