Sammelwütiger Verfassungsschutz

Berliner CDU-Fraktionsvorsitzender bestreitet, daß ihn der Verfassungsschutz mit Informationen über Journalisten spickte / Fotograf registriert, weil er Kommunisten duzte / Dicke Akte über Ex-taz-Redakteur  ■  Aus Berlin Rita Hermanns

Unter Eid sagte gestern der Berliner CDU -Fraktionsvorsitzende Dankward Buwitt vor dem Untersuchungsausschuß zum Verfassungsschutz (VS) aus, daß er vom Verfassungsschutzamt keine Informationen über den 'Zeit‘ -Redakteur Michael Sontheimer erhalten habe. Wie berichtet, hatte der CDU-Mann 1986 in einer Rundfunk-Sendung von dem Ex -taz-Redakteur als „stadtbekannter Hausbesetzer“ und „Straftäter“ gesprochen. Diese Informationen stammen nach einem internen VS-Vermerk wahrscheinlich direkt aus dem Amt. Der sichtlich nervöse Buwitt berief sich gestern auf sein Zeugnisverweigerungsrecht als Abgeordneter und ließ lediglich wissen, daß „soweit mir bekannt ist“ sein Informant nichts mit dem VS zu tun habe.

Der Pressefotograf Paul Glaser war, wie sich herausstellte, zunächst nur deshalb in die Akte des VS geraten, weil er 1984 bei einem Treffen der in Berlin verbotenen NPD die Versammlung und die Gegendemonstration einer SEW-nahen Jugendgruppe fotografierte. Registriert wurde auch ein Telefonat mit einem SEW-Funktionär, denn erwähnt ist in der Akte, daß Glaser den Funktionär geduzt habe.

Umfangreicher ist das, was das Amt über den Noch -Pressesprecher der Jugendsenatorin und ehemaligen taz -Redakteur Johann Legner gesammelt hat. Als Legner sich im Herbst 1980 für das Auswärtige Amt (AA) bewarb, fragte das VS-Bundesamt bei den Berliner Kollegen nach, ob etwas gegen den Bewerber vorliege. Er habe, so die Auskunft, 1977 auf einer Liste „Christoph und Peter“ für das Konzil der Freien Universität kandidiert. Grund genug, für das AA, Legner ohne Begründung abzulehnen. Die beiden Studenten Christoph und Peter waren damals nach einer Demonstration gegen die rechte „Carp„-Gruppe verhaftet worden. Unaufgefordert reichte das Berliner Amt im Mai 81 weitere Informationen über Legner nach, Resultat einer „allgemeinen Überprüfung der taz -Mitarbeiter“, wie der AL-Abgeordnete Wieland erklärte. Als presserechtlich Verantwortlicher des Lokalteils stand Legner '81 mehrfach wegen Strafanträgen gegen die taz vor Gericht. Alle Verfahren wurden entweder eingestellt oder endeten mit Freispruch. 1985 hatte der Journalist die Löschung dieser Eintragungen bei der Polizei beantragt, was ihm auch zugesichert wurde. Der VS trennte sich allerdings nicht von seinen „Erkenntnissen“. Als Legner sich im gleichen Jahr um den Posten als Pressesprecher bewarb, hatte er trotzdem keine Schwierigkeiten bei der Sicherheitsüberprüfung.