Dellwo und Eckes setzen RAF-Hungerstreik fort

Die angekündigte zweite Phase der Aktion gegen Insolationshaft begann in Celle und Köln / Ab jetzt alle zwei Wochen zwei weitere Häftlinge im Streik  ■  Von Wolfgang Gast

Berlin (taz) - Der Hungerstreik der über 50 Inhaftierten aus der „Roten Armee Fraktion“ (RAF) und anderen militanten Gruppen ist in seine zweite Phase getreten. Seit gestern befinden sich wie angekündigt nur noch die RAF-Mitglieder Karl-Heinz Dellwo und Christa Eckes im Hungerstreik, die übrigen Gefangenen haben ihr Hungern vorläufig ausgesetzt. Um eine „lange Kampfphase“ zu erreichen, sollen dann im zweiwöchigen Abstand jeweils zwei weitere Inhaftierte den Hungerstreik wieder aufnehmen.

Karl-Heinz Dellwo, der wegen des Anschlags auf die Deutsche Botschaft in Stockholm zu lebenslanger Haft verurteilt wurde und im niedersächsischen Celle im Hochsicherheitstrakt einsitzt, betonte in einer Erklärung: „Unbedingt wichtig ist mir die Klarheit darüber, daß diese Stellung in der Kette eine freiwillige Entscheidung von mir ist.“ Mit der neuen Strategie wollen die Gefangenen offenbar vermeiden, zeitgleich durch das Hungern in Lebensgefahr zu geraten. In Dellwos Erklärung heißt es über den Justizapparat: „Sie werden nicht noch einmal die Situation herbeiführen Fortsetzung auf Seite 2

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können, in der sie uns innerhalb einer Woche mit 4-5 Toten konfrontieren“. Ausdrücklich verwies Karl-Heinz Dellwo auf die Stellungnahme des RAF-Mitglieds Helmut Pohl zu Beginn des Hungerstreikes am 1.Februar. Darin sei „alles gesagt“. Helmut Pohl hatte im Namen der RAF-Gefangenen unter anderem die „Zusammenlegung aller Gefangenen aus Guerilla und Widerstand in ein oder zwei Gruppen“, die Freilassung der haftunfähigen Günther Sonnenberg, Claudia Wannersdorfer, Angelika Goder und Berd Rössner sowie die „freie politische Information und Kommunikation mit allen gesellschaftlichen Gruppen“ gefordert. „Die Zusammenlegung ist jetzt für uns das erste. Dann wollen wir die Diskussion. Zur gesamten Situation - und für unsere Freiheit.“

Der Sprecher der Bundesanwalt

schaft, Förster, wollte gestern keine Angaben machen: „Wir haben im Augenblick zu dem ganzen Hungerstreik nichts zu erklären.“ Die nordrheinwestfälische Justiz erklärte auf Anfrage nur, daß Frau Eckes medizinisch überwacht werde. Bekannt wurde unterdessen ein Beschluß des Oberlandesgerichtes in Düsseldorf. Danach kann eine Zwangsernährung der Inhaftierten Norbert Hofmeier, Bärbel Perau und Thomas Thoene angeordnet werden. In dem Beschluß vom 9.Februar heißt es: Falls der Anstaltsarzt zu dem Schluß komme, die Grenze sei erreicht, „ab der sich sich schwerwiegende Gefahren für die Gesundheit der Angeklagten abzeichnen“, sei die Zwangsuntersuchung, die Zwangsbehandlung sowie die „zwangsweise Ernährung“ zulässig. Für die Durchführung der jeweiligen Zwangsernährung können die Hungerstreikenden nach diesem Beschluß bis zu einer Stunde gefesselt werden.

In einer gemeinsamen Erklärung

vom 9.Februar haben sich auch die Anwälte der Inhaftierten hinter die Forderungen ihrer MandantInnen gestellt. Sie forderten die Bundes- und Landesbehörden auf nicht - wie bisher - das Leben der Hungerstreikenden durch Untätigkeit, Verweigerung und „medizinische Lösungen“ aufs Spiel zu setzen.